Behörde für Abwassereinleitung genehmigen lassen
Zuständig ist in der Regel das Untere Wasserbehörde an Ihrem Hauptwohnsitz.
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Damit wir Abwassereinleitung genehmigen lassen mit dem zuständigen Untere Wasserbehörde in Ihrer Stadt anzeigen können.
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Untere Wasserbehörde
Zuständig für:
- Wasserrecht
- Brunnen
- Gewässer
- Abwasser