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Behörde für BAFA-Energieberatung Wohngebäude beantragen

Zuständig ist in der Regel das BAFA an Ihrem Hauptwohnsitz.

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BAFA

Zuständig für:

  • Heizungsförderung
  • Energieberatung
  • Wirtschaftsförderung

Weitere Wege

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