Behörde für Beratungshilfe beantragen
Zuständig ist in der Regel das Amtsgericht an Ihrem Hauptwohnsitz.
Wo wohnen Sie?
Damit wir Beratungshilfe beantragen mit dem zuständigen Amtsgericht in Ihrer Stadt anzeigen können.
Oder Großstadt wählen:
Sie werden zur geführten Suche weitergeleitet – mit Kontaktdaten, Termin und nächsten Schritten für Beratungshilfe beantragen.
Amtsgericht
Zuständig für:
- Beratungshilfe
- Nachlass
- Betreuung
- Grundbuch