Zuständig ist in der Regel das Gewerbeamt an Ihrem Hauptwohnsitz.
Damit wir Bewachungsgewerbeerlaubnis beantragen (§ 34a GewO) mit dem zuständigen Gewerbeamt in Ihrer Stadt anzeigen können.
Oder Großstadt wählen:
Sie werden zur geführten Suche weitergeleitet – mit Kontaktdaten, Termin und nächsten Schritten für Bewachungsgewerbeerlaubnis beantragen (§ 34a GewO).
Zuständig für: