Behörde für Daueraufenthalt-EU beantragen
Zuständig ist in der Regel das Ausländerbehörde an Ihrem Hauptwohnsitz.
Wo wohnen Sie?
Damit wir Daueraufenthalt-EU beantragen mit dem zuständigen Ausländerbehörde in Ihrer Stadt anzeigen können.
Oder Großstadt wählen:
Sie werden zur geführten Suche weitergeleitet – mit Kontaktdaten, Termin und nächsten Schritten für Daueraufenthalt-EU beantragen.
Ausländerbehörde
Zuständig für:
- Aufenthaltstitel
- Niederlassungserlaubnis
- Einbürgerung