Zuständig ist in der Regel das Denkmalschutzbehörde an Ihrem Hauptwohnsitz.
Damit wir Denkmalschutzrechtliche Genehmigung beantragen mit dem zuständigen Denkmalschutzbehörde in Ihrer Stadt anzeigen können.
Oder Großstadt wählen:
Sie werden zur geführten Suche weitergeleitet – mit Kontaktdaten, Termin und nächsten Schritten für Denkmalschutzrechtliche Genehmigung beantragen.
Zuständig für: