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Behörde für Denkmalschutzrechtliche Genehmigung für Sanierung

Zuständig ist in der Regel das Denkmalschutzbehörde an Ihrem Hauptwohnsitz.

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Denkmalschutzbehörde

Zuständig für:

  • Denkmalschutz
  • Denkmalgenehmigung
  • Baudenkmal

Weitere Wege

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