Behörde für Erbschaft ausschlagen
Zuständig ist in der Regel das Nachlassgericht an Ihrem Hauptwohnsitz.
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Damit wir Erbschaft ausschlagen mit dem zuständigen Nachlassgericht in Ihrer Stadt anzeigen können.
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Nachlassgericht
Zuständig für:
- Erbschein
- Testament
- Nachlasssachen