Zuständig ist in der Regel das Untere Wasserbehörde an Ihrem Hauptwohnsitz.
Damit wir Erdwärmepumpe (Geothermie) genehmigen lassen mit dem zuständigen Untere Wasserbehörde in Ihrer Stadt anzeigen können.
Oder Großstadt wählen:
Sie werden zur geführten Suche weitergeleitet – mit Kontaktdaten, Termin und nächsten Schritten für Erdwärmepumpe (Geothermie) genehmigen lassen.
Zuständig für: