Zuständig ist in der Regel das Ausländerbehörde an Ihrem Hauptwohnsitz.
Damit wir EU-Daueraufenthaltsrecht beantragen (§ 9a AufenthG) mit dem zuständigen Ausländerbehörde in Ihrer Stadt anzeigen können.
Oder Großstadt wählen:
Sie werden zur geführten Suche weitergeleitet – mit Kontaktdaten, Termin und nächsten Schritten für EU-Daueraufenthaltsrecht beantragen (§ 9a AufenthG).
Zuständig für: