Zuständig ist in der Regel das Gewerbeamt an Ihrem Hauptwohnsitz.
Damit wir Finanzanlagenvermittler-Erlaubnis beantragen (§ 34f GewO) mit dem zuständigen Gewerbeamt in Ihrer Stadt anzeigen können.
Oder Großstadt wählen:
Sie werden zur geführten Suche weitergeleitet – mit Kontaktdaten, Termin und nächsten Schritten für Finanzanlagenvermittler-Erlaubnis beantragen (§ 34f GewO).
Zuständig für: