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Behörde für Erlaubnis zur Haltung gefährlicher Hunde beantragen

Zuständig ist in der Regel das Ordnungsamt an Ihrem Hauptwohnsitz.

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Ordnungsamt

Zuständig für:

  • Hundesteuer
  • Gewerbeüberwachung
  • Ruhestörung

Weitere Wege

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