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Behörde für Gewässerbenutzung anzeigen / genehmigen lassen

Zuständig ist in der Regel das Untere Wasserbehörde an Ihrem Hauptwohnsitz.

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Untere Wasserbehörde

Zuständig für:

  • Wasserrecht
  • Brunnen
  • Gewässer
  • Abwasser

Weitere Wege

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