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Behörde für Grundsicherung im Alter beantragen

Zuständig ist in der Regel das Sozialamt an Ihrem Hauptwohnsitz.

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Damit wir Grundsicherung im Alter beantragen mit dem zuständigen Sozialamt in Ihrer Stadt anzeigen können.

Oder Großstadt wählen:

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Sozialamt

Zuständig für:

  • Sozialhilfe
  • Grundsicherung
  • Hilfe zur Pflege
  • Eingliederungshilfe
  • Bestattungskosten

Weitere Wege

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