Zuständig ist in der Regel das Gesundheitsamt an Ihrem Hauptwohnsitz.
Damit wir Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde (Heilpraktiker) beantragen mit dem zuständigen Gesundheitsamt in Ihrer Stadt anzeigen können.
Oder Großstadt wählen:
Sie werden zur geführten Suche weitergeleitet – mit Kontaktdaten, Termin und nächsten Schritten für Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde (Heilpraktiker) beantragen.
Zuständig für: