Behörde für Lohnklage erheben
Zuständig ist in der Regel das Arbeitsgericht an Ihrem Hauptwohnsitz.
Wo wohnen Sie?
Damit wir Lohnklage erheben mit dem zuständigen Arbeitsgericht in Ihrer Stadt anzeigen können.
Oder Großstadt wählen:
Sie werden zur geführten Suche weitergeleitet – mit Kontaktdaten, Termin und nächsten Schritten für Lohnklage erheben.
Arbeitsgericht
Zuständig für:
- Kündigungsschutzklage
- Lohnklage
- Arbeitszeugnis