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Behörde für Schwerbehinderung erstmals feststellen lassen

Zuständig ist in der Regel das Versorgungsamt an Ihrem Hauptwohnsitz.

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Damit wir Schwerbehinderung erstmals feststellen lassen mit dem zuständigen Versorgungsamt in Ihrer Stadt anzeigen können.

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Versorgungsamt

Zuständig für:

  • Schwerbehindertenausweis
  • Grad der Behinderung
  • Soziale Entschädigung

Weitere Wege

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