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Behörde für Einspruch gegen einen Strafbefehl einlegen

Zuständig ist in der Regel das Amtsgericht an Ihrem Hauptwohnsitz.

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Amtsgericht

Zuständig für:

  • Beratungshilfe
  • Nachlass
  • Betreuung
  • Grundbuch

Weitere Wege

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