Zuständig ist in der Regel das Stadtkasse an Ihrem Hauptwohnsitz.
Damit wir Erlass von Straßenreinigungsgebühren beantragen mit dem zuständigen Stadtkasse in Ihrer Stadt anzeigen können.
Oder Großstadt wählen:
Sie werden zur geführten Suche weitergeleitet – mit Kontaktdaten, Termin und nächsten Schritten für Erlass von Straßenreinigungsgebühren beantragen.
Zuständig für: