Zuständig ist in der Regel das Straßenbauamt an Ihrem Hauptwohnsitz.
Damit wir Sondernutzung einer Straße beantragen mit dem zuständigen Straßenbauamt in Ihrer Stadt anzeigen können.
Oder Großstadt wählen:
Sie werden zur geführten Suche weitergeleitet – mit Kontaktdaten, Termin und nächsten Schritten für Sondernutzung einer Straße beantragen.
Zuständig für: