Behörde für Stundung kommunaler Abgaben beantragen
Zuständig ist in der Regel das Vollstreckungsstelle an Ihrem Hauptwohnsitz.
Wo wohnen Sie?
Damit wir Stundung kommunaler Abgaben beantragen mit dem zuständigen Vollstreckungsstelle in Ihrer Stadt anzeigen können.
Oder Großstadt wählen:
Sie werden zur geführten Suche weitergeleitet – mit Kontaktdaten, Termin und nächsten Schritten für Stundung kommunaler Abgaben beantragen.
Vollstreckungsstelle
Zuständig für:
- Forderungseinzug
- Pfändung
- Ratenzahlung