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Behörde für Einrichtung einer Tempo-30-Zone anregen

Zuständig ist in der Regel das Straßenverkehrsbehörde an Ihrem Hauptwohnsitz.

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Straßenverkehrsbehörde

Zuständig für:

  • Bewohnerparkausweis
  • Sondernutzung Straße
  • Verkehrsanordnung

Weitere Wege

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