Behörde für Einrichtung einer Tempo-30-Zone anregen
Zuständig ist in der Regel das Straßenverkehrsbehörde an Ihrem Hauptwohnsitz.
Wo wohnen Sie?
Damit wir Einrichtung einer Tempo-30-Zone anregen mit dem zuständigen Straßenverkehrsbehörde in Ihrer Stadt anzeigen können.
Oder Großstadt wählen:
Sie werden zur geführten Suche weitergeleitet – mit Kontaktdaten, Termin und nächsten Schritten für Einrichtung einer Tempo-30-Zone anregen.
Straßenverkehrsbehörde
Zuständig für:
- Bewohnerparkausweis
- Sondernutzung Straße
- Verkehrsanordnung