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Wohnen

Abwasseranschluss beantragen

Antrag auf Anschluss eines Neubaus oder Umbaus an das öffentliche Abwassernetz beim kommunalen Tiefbauamt oder Abwasserbetrieb.

Bearbeitung: ca. 2 Wochen
Erfolgsquote: 95.0 %

So gehen Sie vor

  1. 1

    Antrag beim Tiefbauamt oder Abwasserbetrieb stellen

    Mit Lageplan und Entwässerungsplan des Gebäudes.

  2. 2

    Anschluss dimensionieren lassen

    Tiefbauamt legt Anschlussgröße und Hausanschlussschacht fest.

  3. 3

    Anschlussgebühr entrichten und Arbeiten durchführen

    Tiefbau durch zugelassenes Fachunternehmen, Abnahme durch das Amt.

Benötigte Unterlagen

  • EntwässerungsplanPflicht

    Planerische Darstellung der Abwasserführung auf dem Grundstück.

Zuständige Stelle

Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →

Gebühren

Je nach Fall unterschiedlich

Bearbeitungszeit

ca. 2 Wochen

Offiziell: max. ca. 3 Wochen

Online-Antrag

Persönlich oder per Post

Häufige Fehler

  • Antrag nicht parallel zur Baugenehmigung gestellt
  • Trennsystem (Schmutz- / Regenwasser) nicht beachtet

Häufige Ablehnungsgründe

  • Keine Kanalisation in der Straße vorhanden
  • Anschlusskosten nicht beglichen

Gegen eine Ablehnung können Sie in der Regel Widerspruch einlegen.

Das Wichtigste vor dem Antrag

Wer bekommt es?

Bauherren, die ein Grundstück an die öffentliche Kanalisation anschließen möchten.

Einkommensgrenze

Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.

Bearbeitungszeit

Bundesweit: ca. ca. 2 Wochen

Erfolgsquote

ca. 95.0 % (Schätzung)

Häufigste Fehler

  • Antrag nicht parallel zur Baugenehmigung gestellt
  • Trennsystem (Schmutz- / Regenwasser) nicht beachtet

Häufige Ablehnungsgründe

  • Keine Kanalisation in der Straße vorhanden
  • Anschlusskosten nicht beglichen

Alternativen

  • Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
  • Sozialberatung vor Antragstellung nutzen

Bei Ablehnung

Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.

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