Abwassereinleitung genehmigen lassen
Wasserrechtliche Genehmigung für die Einleitung von gereinigtem Abwasser in ein Gewässer (z. B. Betriebe ohne Kanalanschluss).
So gehen Sie vor
- 1
Antrag bei der Unteren Wasserbehörde stellen
Mit Abwasseranalyse, Beschreibung der Behandlungsanlage und Lageplan.
- 2
Prüfung der Gewässerverträglichkeit
Behörde prüft Schadstoffbelastung und Kapazität des aufnehmenden Gewässers.
- 3
Wasserrechtliche Erlaubnis mit Auflagen
Festlegung von Grenzwerten und Überwachungspflichten.
Benötigte Unterlagen
- AbwasseranalysePflicht
Aktuelle chemisch-biologische Analyse des einzuleitenden Abwassers.
Zuständige Stelle
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Gebühren
Je nach Fall unterschiedlich
Bearbeitungszeit
ca. 2 Monate
Offiziell: max. ca. 3 Monate
Online-Antrag
Persönlich oder per Post
Häufige Fehler
- • Abwasseranalyse nicht aktuell
- • Einleitungsmenge falsch angegeben
Häufige Ablehnungsgründe
- • Grenzwerte für Schadstoffe überschritten
- • Gewässer für weitere Belastung nicht geeignet
Gegen eine Ablehnung können Sie in der Regel Widerspruch einlegen.
Das Wichtigste vor dem Antrag
Wer bekommt es?
Gewerbebetriebe und landwirtschaftliche Betriebe, die Abwasser direkt in Gewässer einleiten möchten.
Einkommensgrenze
Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. ca. 2 Monate
Erfolgsquote
ca. 55.0 % (Schätzung)
Häufigste Fehler
- •Abwasseranalyse nicht aktuell
- •Einleitungsmenge falsch angegeben
Häufige Ablehnungsgründe
- •Grenzwerte für Schadstoffe überschritten
- •Gewässer für weitere Belastung nicht geeignet
Alternativen
- Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
- Sozialberatung vor Antragstellung nutzen
Bei Ablehnung
Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.