Adoptionseignung feststellen lassen
Eignungsfeststellung als Adoptiveltern durch das Jugendamt, Voraussetzung für die Vermittlung eines Adoptivkindes.
So gehen Sie vor
- 1
Bewerbung bei der Adoptionsvermittlungsstelle des Jugendamts
Schriftliche Bewerbung mit Selbstauskunft.
- 2
Eignungsüberprüfung
Gespräche, Hausbesuche, polizeiliches Führungszeugnis, Gesundheitszeugnis.
- 3
Eignungsattest und Eintragung in die Bewerberliste
Bei positiver Beurteilung Aufnahme in die aktive Bewerberliste.
Benötigte Unterlagen
- Erweitertes FührungszeugnisPflicht
Nachweis der persönlichen Eignung.
Zuständige Stelle
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Gebühren
Je nach Fall unterschiedlich
Bearbeitungszeit
ca. 4 Monate
Offiziell: max. ca. 6 Monate
Online-Antrag
Persönlich oder per Post
Häufige Fehler
- • Unterschiedliche Vorstellungen beider Partner nicht offen kommuniziert
- • Fehlende Flexibilität bezüglich Alter und Hintergrund des Kindes
Häufige Ablehnungsgründe
- • Alter der Bewerber übersteigt Richtwerte
- • Instabile Lebensverhältnisse oder gesundheitliche Einschränkungen
Gegen eine Ablehnung können Sie in der Regel Widerspruch einlegen.
Das Wichtigste vor dem Antrag
Wer bekommt es?
Paare oder Einzelpersonen, die ein Kind adoptieren möchten.
Einkommensgrenze
Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. ca. 4 Monate
Erfolgsquote
ca. 70.0 % (Schätzung)
Häufigste Fehler
- •Unterschiedliche Vorstellungen beider Partner nicht offen kommuniziert
- •Fehlende Flexibilität bezüglich Alter und Hintergrund des Kindes
Häufige Ablehnungsgründe
- •Alter der Bewerber übersteigt Richtwerte
- •Instabile Lebensverhältnisse oder gesundheitliche Einschränkungen
Alternativen
- Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
- Sozialberatung vor Antragstellung nutzen
Bei Ablehnung
Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.