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Familienleistungen

Adoptionseignung feststellen lassen

Eignungsfeststellung als Adoptiveltern durch das Jugendamt, Voraussetzung für die Vermittlung eines Adoptivkindes.

Bearbeitung: ca. 4 Monate
Erfolgsquote: 70.0 %

So gehen Sie vor

  1. 1

    Bewerbung bei der Adoptionsvermittlungsstelle des Jugendamts

    Schriftliche Bewerbung mit Selbstauskunft.

  2. 2

    Eignungsüberprüfung

    Gespräche, Hausbesuche, polizeiliches Führungszeugnis, Gesundheitszeugnis.

  3. 3

    Eignungsattest und Eintragung in die Bewerberliste

    Bei positiver Beurteilung Aufnahme in die aktive Bewerberliste.

Benötigte Unterlagen

  • Erweitertes FührungszeugnisPflicht

    Nachweis der persönlichen Eignung.

Zuständige Stelle

Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →

Gebühren

Je nach Fall unterschiedlich

Bearbeitungszeit

ca. 4 Monate

Offiziell: max. ca. 6 Monate

Online-Antrag

Persönlich oder per Post

Häufige Fehler

  • Unterschiedliche Vorstellungen beider Partner nicht offen kommuniziert
  • Fehlende Flexibilität bezüglich Alter und Hintergrund des Kindes

Häufige Ablehnungsgründe

  • Alter der Bewerber übersteigt Richtwerte
  • Instabile Lebensverhältnisse oder gesundheitliche Einschränkungen

Gegen eine Ablehnung können Sie in der Regel Widerspruch einlegen.

Das Wichtigste vor dem Antrag

Wer bekommt es?

Paare oder Einzelpersonen, die ein Kind adoptieren möchten.

Einkommensgrenze

Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.

Bearbeitungszeit

Bundesweit: ca. ca. 4 Monate

Erfolgsquote

ca. 70.0 % (Schätzung)

Häufigste Fehler

  • Unterschiedliche Vorstellungen beider Partner nicht offen kommuniziert
  • Fehlende Flexibilität bezüglich Alter und Hintergrund des Kindes

Häufige Ablehnungsgründe

  • Alter der Bewerber übersteigt Richtwerte
  • Instabile Lebensverhältnisse oder gesundheitliche Einschränkungen

Alternativen

  • Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
  • Sozialberatung vor Antragstellung nutzen

Bei Ablehnung

Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.

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