Amtsärztliches Gutachten beantragen
Gutachten des Gesundheitsamts zur gesundheitlichen Eignung, z. B. für die Verbeamtung, bestimmte Berufe oder behördliche Verfahren.
So gehen Sie vor
- 1
Überweisung/Auftrag der anfordernden Stelle
Z. B. Dienstherr, Versorgungsamt oder Gericht.
- 2
Untersuchungstermin beim Gesundheitsamt
Mit relevanten Vorbefunden und Unterlagen.
- 3
Gutachten wird an die anfordernde Stelle übermittelt
Betroffene erhalten i. d. R. Einsicht auf Antrag.
Zuständige Stelle
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Gebühren
Je nach Fall unterschiedlich
Bearbeitungszeit
ca. 2 Monate
Offiziell: max. ca. 2 Monate
Online-Antrag
Persönlich oder per Post
Häufige Fehler
- • Vorbefunde behandelnder Ärzte nicht mitgebracht
- • Untersuchungstermin ohne Entschuldigung versäumt
Häufige Ablehnungsgründe
- • Gesundheitliche Eignung nicht festgestellt
Gegen eine Ablehnung können Sie in der Regel Widerspruch einlegen.
Das Wichtigste vor dem Antrag
Wer bekommt es?
Personen, für die eine Behörde, ein Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes oder ein Gericht ein amtsärztliches Gutachten verlangt.
Einkommensgrenze
Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. ca. 2 Monate
Erfolgsquote
ca. 80.0 % (Schätzung)
Häufigste Fehler
- •Vorbefunde behandelnder Ärzte nicht mitgebracht
- •Untersuchungstermin ohne Entschuldigung versäumt
Häufige Ablehnungsgründe
- •Gesundheitliche Eignung nicht festgestellt
Alternativen
- Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
- Sozialberatung vor Antragstellung nutzen
Bei Ablehnung
Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.