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Bildung

Ausländischen Schulabschluss anerkennen lassen

Feststellung der Gleichwertigkeit eines ausländischen Schulabschlusses mit einem deutschen Schulabschluss.

Bearbeitung: ca. 2 Monate
Erfolgsquote: 75.0 %

So gehen Sie vor

  1. 1

    Antrag beim zuständigen Schulamt stellen

    Mit beglaubigten Kopien und Übersetzungen des Schulzeugnisses.

  2. 2

    Prüfung der Gleichwertigkeit

    Vergleich mit der anabin-Datenbank und Lehrplandaten.

  3. 3

    Anerkennungsbescheid erhalten

    Volle Anerkennung, bedingte Anerkennung oder Empfehlung zur Ergänzungsprüfung.

Benötigte Unterlagen

  • Beglaubigte Übersetzung des ZeugnissesPflichtOft vergessen

    Von vereidigtem Übersetzer angefertigte Übersetzung.

Zuständige Stelle

Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →

Gebühren

Je nach Fall unterschiedlich

Bearbeitungszeit

ca. 2 Monate

Offiziell: max. ca. 2 Monate

Online-Antrag

Persönlich oder per Post

Häufige Fehler

  • Dokumente ohne beglaubigte Übersetzung eingereicht
  • Antrag ohne Apostille oder Legalisation für Nicht-EU-Dokumente

Häufige Ablehnungsgründe

  • Bildungssystem des Herkunftslands nicht vergleichbar
  • Unterlagen nicht in beglaubigter Übersetzung vorliegend

Gegen eine Ablehnung können Sie in der Regel Widerspruch einlegen.

Das Wichtigste vor dem Antrag

Wer bekommt es?

Personen mit ausländischem Schulabschluss, die in Deutschland studieren, arbeiten oder eine Ausbildung beginnen möchten.

Einkommensgrenze

Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.

Bearbeitungszeit

Bundesweit: ca. ca. 2 Monate

Erfolgsquote

ca. 75.0 % (Schätzung)

Häufigste Fehler

  • Dokumente ohne beglaubigte Übersetzung eingereicht
  • Antrag ohne Apostille oder Legalisation für Nicht-EU-Dokumente

Häufige Ablehnungsgründe

  • Bildungssystem des Herkunftslands nicht vergleichbar
  • Unterlagen nicht in beglaubigter Übersetzung vorliegend

Alternativen

  • Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
  • Sozialberatung vor Antragstellung nutzen

Bei Ablehnung

Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.

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