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Aufenthalt & Migration

Apostille beantragen

Beglaubigung deutscher öffentlicher Urkunden für die Verwendung im Ausland (Haager Apostille-Übereinkommen).

Bearbeitung: ca. 1 Wochen
Online-Antrag möglichErfolgsquote: 97.0 %

So gehen Sie vor

  1. 1

    Zuständige Stelle ermitteln

    Je nach Urkundenart Landgericht, Bezirksregierung oder Bundesverwaltungsamt.

  2. 2

    Urkunde einreichen

    Original oder beglaubigte Kopie der zu apostillierenden Urkunde.

  3. 3

    Apostille erhalten

    Wird als Stempel/Anhang an die Urkunde angebracht.

Benötigte Unterlagen

  • OriginalurkundePflicht

Zuständige Stelle

Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →

Gebühren

Je nach Fall unterschiedlich

Bearbeitungszeit

ca. 1 Wochen

Offiziell: max. ca. 3 Wochen

Online-Antrag

Online möglich – beim zuständigen Amt

Häufige Fehler

  • Falsche zuständige Stelle angeschrieben (je nach Urkundenart unterschiedlich)
  • Original statt beglaubigter Kopie nicht eingereicht

Häufige Ablehnungsgründe

  • Zielland ist nicht Mitglied des Haager Übereinkommens (Legalisation statt Apostille nötig)

Das Wichtigste vor dem Antrag

Wer bekommt es?

Personen, die deutsche Urkunden (Geburtsurkunde, Diplome, Führungszeugnis etc.) im Ausland vorlegen müssen.

Einkommensgrenze

Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.

Bearbeitungszeit

Bundesweit: ca. ca. 1 Wochen

Erfolgsquote

ca. 97.0 % (Schätzung)

Häufigste Fehler

  • Falsche zuständige Stelle angeschrieben (je nach Urkundenart unterschiedlich)
  • Original statt beglaubigter Kopie nicht eingereicht

Häufige Ablehnungsgründe

  • Zielland ist nicht Mitglied des Haager Übereinkommens (Legalisation statt Apostille nötig)

Alternativen

  • Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
  • Sozialberatung vor Antragstellung nutzen

Bei Ablehnung

Bescheid genau lesen: oft hilft Nachreichung oder Neuantrag statt Widerspruch.

Fragen & Antworten

Apostille oder Legalisation – was ist der Unterschied?

Die Apostille gilt für Länder des Haager Übereinkommens, für andere Länder ist eine Legalisation über die jeweilige Botschaft nötig.

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