Apostille beantragen
Beglaubigung deutscher öffentlicher Urkunden für die Verwendung im Ausland (Haager Apostille-Übereinkommen).
So gehen Sie vor
- 1
Zuständige Stelle ermitteln
Je nach Urkundenart Landgericht, Bezirksregierung oder Bundesverwaltungsamt.
- 2
Urkunde einreichen
Original oder beglaubigte Kopie der zu apostillierenden Urkunde.
- 3
Apostille erhalten
Wird als Stempel/Anhang an die Urkunde angebracht.
Benötigte Unterlagen
- OriginalurkundePflicht
Zuständige Stelle
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Gebühren
Je nach Fall unterschiedlich
Bearbeitungszeit
ca. 1 Wochen
Offiziell: max. ca. 3 Wochen
Online-Antrag
Online möglich – beim zuständigen Amt
Häufige Fehler
- • Falsche zuständige Stelle angeschrieben (je nach Urkundenart unterschiedlich)
- • Original statt beglaubigter Kopie nicht eingereicht
Häufige Ablehnungsgründe
- • Zielland ist nicht Mitglied des Haager Übereinkommens (Legalisation statt Apostille nötig)
Das Wichtigste vor dem Antrag
Wer bekommt es?
Personen, die deutsche Urkunden (Geburtsurkunde, Diplome, Führungszeugnis etc.) im Ausland vorlegen müssen.
Einkommensgrenze
Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. ca. 1 Wochen
Erfolgsquote
ca. 97.0 % (Schätzung)
Häufigste Fehler
- •Falsche zuständige Stelle angeschrieben (je nach Urkundenart unterschiedlich)
- •Original statt beglaubigter Kopie nicht eingereicht
Häufige Ablehnungsgründe
- •Zielland ist nicht Mitglied des Haager Übereinkommens (Legalisation statt Apostille nötig)
Alternativen
- Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
- Sozialberatung vor Antragstellung nutzen
Bei Ablehnung
Bescheid genau lesen: oft hilft Nachreichung oder Neuantrag statt Widerspruch.
Fragen & Antworten
Apostille oder Legalisation – was ist der Unterschied?▼
Die Apostille gilt für Länder des Haager Übereinkommens, für andere Länder ist eine Legalisation über die jeweilige Botschaft nötig.