Arbeitslosengeld
Versicherungsleistung bei Arbeitslosigkeit (ALG I) – Zuständig: Agentur für Arbeit.
So gehen Sie vor
- 1
Arbeitslos melden
Spätestens am ersten arbeitslosen Tag bei der Agentur für Arbeit.
- 2
Antrag stellen
Online oder persönlich – Arbeitsbescheinigung des Arbeitgebers beifügen.
- 3
Bewilligung
Auszahlung rückwirkend ab Meldetag, sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind.
Benötigte Unterlagen
- PersonalausweisPflicht
- Arbeitsbescheinigung des ArbeitgebersPflichtOft vergessen
- Kündigungsschreiben oder AufhebungsvertragOft vergessen
Zuständige Stelle
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Gebühren
Kostenlos
Bearbeitungszeit
ca. 1 Wochen
Offiziell: max. ca. 2 Wochen
Häufige Fehler
- • Arbeitslosigkeit nicht rechtzeitig gemeldet
- • Arbeitsbescheinigung fehlt
Häufige Ablehnungsgründe
- • Zu wenig Beitragszeit
- • Nicht arbeitssuchend
- • Selbst gekündigt ohne wichtigen Grund
Gegen eine Ablehnung können Sie in der Regel Widerspruch einlegen.
Das Wichtigste vor dem Antrag
Wer bekommt es?
Versicherte mit ausreichender Beitragszeit, die arbeitslos und arbeitssuchend sind.
Einkommensgrenze
Abhängig vom letzten Bruttoeinkommen – ca. 60 % des Nettoeinkommens (mit Kindern höher).
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. ca. 1 Wochen
Erfolgsquote
ca. 88.0 % (Schätzung)
Häufigste Fehler
- •Arbeitslosigkeit nicht rechtzeitig gemeldet
- •Arbeitsbescheinigung fehlt
Häufige Ablehnungsgründe
- •Zu wenig Beitragszeit
- •Nicht arbeitssuchend
- •Selbst gekündigt ohne wichtigen Grund
Alternativen
- Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
- Sozialberatung vor Antragstellung nutzen
Bei Ablehnung
Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.
Verwandte Leistungen
Fragen & Antworten
Wo melde ich mich arbeitslos?▼
Bei der Agentur für Arbeit – nicht beim Jobcenter. Das Jobcenter ist für Bürgergeld (ALG II) zuständig.
Wie lange bekomme ich Arbeitslosengeld?▼
Je nach Beitragszeit und Alter – in der Regel zwischen 6 und 24 Monaten.
Aktualität & Quelle
- Pflege
- Laufend geprüft & aktualisiert
- Quelle
- Bundesagentur für Arbeit
- Datenqualität
- 100 %
Letzte inhaltliche Änderungen
- ALG I / Agentur für Arbeit Zuordnung
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Arbeitslosengeld online erledigen
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