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Sozialleistungen

Arbeitslosengeld

Versicherungsleistung bei Arbeitslosigkeit (ALG I) – Zuständig: Agentur für Arbeit.

Bearbeitung: ca. 1 Wochen
Online-Antrag möglichErfolgsquote: 88.0 %

So gehen Sie vor

  1. 1

    Arbeitslos melden

    Spätestens am ersten arbeitslosen Tag bei der Agentur für Arbeit.

  2. 2

    Antrag stellen

    Online oder persönlich – Arbeitsbescheinigung des Arbeitgebers beifügen.

  3. 3

    Bewilligung

    Auszahlung rückwirkend ab Meldetag, sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind.

Benötigte Unterlagen

  • PersonalausweisPflicht
  • Arbeitsbescheinigung des ArbeitgebersPflichtOft vergessen
  • Kündigungsschreiben oder AufhebungsvertragOft vergessen

Zuständige Stelle

Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →

Gebühren

Kostenlos

Bearbeitungszeit

ca. 1 Wochen

Offiziell: max. ca. 2 Wochen

Häufige Fehler

  • Arbeitslosigkeit nicht rechtzeitig gemeldet
  • Arbeitsbescheinigung fehlt

Häufige Ablehnungsgründe

  • Zu wenig Beitragszeit
  • Nicht arbeitssuchend
  • Selbst gekündigt ohne wichtigen Grund

Gegen eine Ablehnung können Sie in der Regel Widerspruch einlegen.

Das Wichtigste vor dem Antrag

Wer bekommt es?

Versicherte mit ausreichender Beitragszeit, die arbeitslos und arbeitssuchend sind.

Einkommensgrenze

Abhängig vom letzten Bruttoeinkommen – ca. 60 % des Nettoeinkommens (mit Kindern höher).

Bearbeitungszeit

Bundesweit: ca. ca. 1 Wochen

Erfolgsquote

ca. 88.0 % (Schätzung)

Häufigste Fehler

  • Arbeitslosigkeit nicht rechtzeitig gemeldet
  • Arbeitsbescheinigung fehlt

Häufige Ablehnungsgründe

  • Zu wenig Beitragszeit
  • Nicht arbeitssuchend
  • Selbst gekündigt ohne wichtigen Grund

Alternativen

  • Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
  • Sozialberatung vor Antragstellung nutzen

Bei Ablehnung

Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.

Verwandte Leistungen

Fragen & Antworten

Wo melde ich mich arbeitslos?

Bei der Agentur für Arbeit – nicht beim Jobcenter. Das Jobcenter ist für Bürgergeld (ALG II) zuständig.

Wie lange bekomme ich Arbeitslosengeld?

Je nach Beitragszeit und Alter – in der Regel zwischen 6 und 24 Monaten.

Aktualität & Quelle

Pflege
Laufend geprüft & aktualisiert
Datenqualität
100 %

Letzte inhaltliche Änderungen

  • ALG I / Agentur für Arbeit Zuordnung

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