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Gewerbe & Selbständigkeit

Arbeitsstätte anzeigen

Anzeige der Inbetriebnahme einer Arbeitsstätte mit besonderen Gefährdungen bei der Gewerbeaufsicht.

Bearbeitung: ca. 2 Wochen
Online-Antrag möglichErfolgsquote: 95.0 %

So gehen Sie vor

  1. 1

    Gefährdungsbeurteilung erstellen

    Grundlage für Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb.

  2. 2

    Anzeige bei der Gewerbeaufsicht

    Mit Angaben zu Tätigkeit, Beschäftigtenzahl und Gefährdungen.

Benötigte Unterlagen

  • GefährdungsbeurteilungPflichtOft vergessen

Zuständige Stelle

Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →

Gebühren

Je nach Fall unterschiedlich

Bearbeitungszeit

ca. 2 Wochen

Offiziell: max. ca. 2 Wochen

Online-Antrag

Online möglich – beim zuständigen Amt

Häufige Fehler

  • Gefährdungsbeurteilung fehlt zum Zeitpunkt der Anzeige

Das Wichtigste vor dem Antrag

Wer bekommt es?

Arbeitgeber, die Betriebsstätten mit anzeigepflichtigen Tätigkeiten (z. B. Umgang mit Gefahrstoffen) eröffnen.

Einkommensgrenze

Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.

Bearbeitungszeit

Bundesweit: ca. ca. 2 Wochen

Erfolgsquote

ca. 95.0 % (Schätzung)

Häufigste Fehler

  • Gefährdungsbeurteilung fehlt zum Zeitpunkt der Anzeige

Häufige Ablehnungsgründe

    Alternativen

    • Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
    • Sozialberatung vor Antragstellung nutzen

    Bei Ablehnung

    Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.

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