Arbeitsunfall melden
Meldung eines Arbeits- oder Wegeunfalls durch den Arbeitgeber an die zuständige Berufsgenossenschaft/Unfallkasse.
So gehen Sie vor
- 1
Erste Hilfe / D-Arzt aufsuchen
Durchgangsarzt dokumentiert die Verletzung.
- 2
Arbeitgeber meldet den Unfall
Innerhalb von 3 Tagen an die Berufsgenossenschaft/Unfallkasse, wenn Arbeitsunfähigkeit über 3 Tage hinaus besteht.
- 3
Heilbehandlung und ggf. Leistungen
Die Unfallversicherung übernimmt Heilbehandlung, Verletztengeld und ggf. Rente.
Benötigte Unterlagen
- D-Arzt-BerichtPflicht
Zuständige Stelle
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Gebühren
Je nach Fall unterschiedlich
Bearbeitungszeit
3 Tage
Offiziell: max. 3 Tage
Online-Antrag
Online möglich – beim zuständigen Amt
Häufige Fehler
- • Meldefrist von 3 Tagen nach Kenntnis versäumt
- • Unfallhergang unzureichend dokumentiert
Häufige Ablehnungsgründe
- • Unfall steht nicht im Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit
Gegen eine Ablehnung können Sie in der Regel Widerspruch einlegen.
Das Wichtigste vor dem Antrag
Wer bekommt es?
Beschäftigte, die einen Arbeitsunfall mit mehr als 3 Tagen Arbeitsunfähigkeit erlitten haben (Meldung durch Arbeitgeber).
Einkommensgrenze
Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. 3 Tage
Erfolgsquote
ca. 95.0 % (Schätzung)
Häufigste Fehler
- •Meldefrist von 3 Tagen nach Kenntnis versäumt
- •Unfallhergang unzureichend dokumentiert
Häufige Ablehnungsgründe
- •Unfall steht nicht im Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit
Alternativen
- Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
- Sozialberatung vor Antragstellung nutzen
Bei Ablehnung
Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.