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Sonstiges

Arbeitsunfall melden

Meldung eines Arbeits- oder Wegeunfalls durch den Arbeitgeber an die zuständige Berufsgenossenschaft/Unfallkasse.

Bearbeitung: 3 Tage
Online-Antrag möglichErfolgsquote: 95.0 %

So gehen Sie vor

  1. 1

    Erste Hilfe / D-Arzt aufsuchen

    Durchgangsarzt dokumentiert die Verletzung.

  2. 2

    Arbeitgeber meldet den Unfall

    Innerhalb von 3 Tagen an die Berufsgenossenschaft/Unfallkasse, wenn Arbeitsunfähigkeit über 3 Tage hinaus besteht.

  3. 3

    Heilbehandlung und ggf. Leistungen

    Die Unfallversicherung übernimmt Heilbehandlung, Verletztengeld und ggf. Rente.

Benötigte Unterlagen

  • D-Arzt-BerichtPflicht

Zuständige Stelle

Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →

Gebühren

Je nach Fall unterschiedlich

Bearbeitungszeit

3 Tage

Offiziell: max. 3 Tage

Online-Antrag

Online möglich – beim zuständigen Amt

Häufige Fehler

  • Meldefrist von 3 Tagen nach Kenntnis versäumt
  • Unfallhergang unzureichend dokumentiert

Häufige Ablehnungsgründe

  • Unfall steht nicht im Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit

Gegen eine Ablehnung können Sie in der Regel Widerspruch einlegen.

Das Wichtigste vor dem Antrag

Wer bekommt es?

Beschäftigte, die einen Arbeitsunfall mit mehr als 3 Tagen Arbeitsunfähigkeit erlitten haben (Meldung durch Arbeitgeber).

Einkommensgrenze

Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.

Bearbeitungszeit

Bundesweit: ca. 3 Tage

Erfolgsquote

ca. 95.0 % (Schätzung)

Häufigste Fehler

  • Meldefrist von 3 Tagen nach Kenntnis versäumt
  • Unfallhergang unzureichend dokumentiert

Häufige Ablehnungsgründe

  • Unfall steht nicht im Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit

Alternativen

  • Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
  • Sozialberatung vor Antragstellung nutzen

Bei Ablehnung

Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.

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