Asylantrag stellen
Stellung eines Asylantrags beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zur Anerkennung als Flüchtling oder asylberechtigte Person.
So gehen Sie vor
- 1
Meldung als Asylsuchender bei der Grenzbehörde oder Ausländerbehörde
Ausstellung einer Ankunftsbescheinigung.
- 2
Antragstellung beim BAMF
Anhörung durch einen Entscheider des BAMF zum Fluchtgrund.
- 3
Bescheid über den Asylantrag
Zuerkennung, Ablehnung oder Einstellung des Verfahrens.
Benötigte Unterlagen
- Reisedokumente / Personalausweis
Soweit vorhanden, zur Identitätsfeststellung.
Zuständige Stelle
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Gebühren
Je nach Fall unterschiedlich
Bearbeitungszeit
ca. 6 Monate
Offiziell: max. ca. 3 Monate
Online-Antrag
Persönlich oder per Post
Häufige Fehler
- • Antrag nicht unverzüglich nach Einreise gestellt
- • Wichtige Dokumente zum Herkunftsland nicht mitgebracht
Häufige Ablehnungsgründe
- • Kein individuelles Verfolgungsschicksal glaubhaft gemacht
- • Sicheres Herkunftsland
Gegen eine Ablehnung können Sie in der Regel Widerspruch einlegen.
Das Wichtigste vor dem Antrag
Wer bekommt es?
Personen, die in Deutschland Schutz vor Verfolgung beantragen möchten.
Einkommensgrenze
Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. ca. 6 Monate
Erfolgsquote
ca. 45.0 % (Schätzung)
Häufigste Fehler
- •Antrag nicht unverzüglich nach Einreise gestellt
- •Wichtige Dokumente zum Herkunftsland nicht mitgebracht
Häufige Ablehnungsgründe
- •Kein individuelles Verfolgungsschicksal glaubhaft gemacht
- •Sicheres Herkunftsland
Alternativen
- Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
- Sozialberatung vor Antragstellung nutzen
Bei Ablehnung
Widerspruch binnen 14 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.
Fragen & Antworten
Was passiert nach Ablehnung des Asylantrags?▼
Es besteht die Möglichkeit der Klage vor dem Verwaltungsgericht. In bestimmten Fällen kann subsidiärer Schutz oder ein Abschiebungsverbot festgestellt werden.