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Aufenthalt & Migration

Asylantrag stellen

Stellung eines Asylantrags beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zur Anerkennung als Flüchtling oder asylberechtigte Person.

Bearbeitung: ca. 6 Monate
Erfolgsquote: 45.0 %

So gehen Sie vor

  1. 1

    Meldung als Asylsuchender bei der Grenzbehörde oder Ausländerbehörde

    Ausstellung einer Ankunftsbescheinigung.

  2. 2

    Antragstellung beim BAMF

    Anhörung durch einen Entscheider des BAMF zum Fluchtgrund.

  3. 3

    Bescheid über den Asylantrag

    Zuerkennung, Ablehnung oder Einstellung des Verfahrens.

Benötigte Unterlagen

  • Reisedokumente / Personalausweis

    Soweit vorhanden, zur Identitätsfeststellung.

Zuständige Stelle

Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →

Gebühren

Je nach Fall unterschiedlich

Bearbeitungszeit

ca. 6 Monate

Offiziell: max. ca. 3 Monate

Online-Antrag

Persönlich oder per Post

Häufige Fehler

  • Antrag nicht unverzüglich nach Einreise gestellt
  • Wichtige Dokumente zum Herkunftsland nicht mitgebracht

Häufige Ablehnungsgründe

  • Kein individuelles Verfolgungsschicksal glaubhaft gemacht
  • Sicheres Herkunftsland

Gegen eine Ablehnung können Sie in der Regel Widerspruch einlegen.

Das Wichtigste vor dem Antrag

Wer bekommt es?

Personen, die in Deutschland Schutz vor Verfolgung beantragen möchten.

Einkommensgrenze

Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.

Bearbeitungszeit

Bundesweit: ca. ca. 6 Monate

Erfolgsquote

ca. 45.0 % (Schätzung)

Häufigste Fehler

  • Antrag nicht unverzüglich nach Einreise gestellt
  • Wichtige Dokumente zum Herkunftsland nicht mitgebracht

Häufige Ablehnungsgründe

  • Kein individuelles Verfolgungsschicksal glaubhaft gemacht
  • Sicheres Herkunftsland

Alternativen

  • Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
  • Sozialberatung vor Antragstellung nutzen

Bei Ablehnung

Widerspruch binnen 14 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.

Fragen & Antworten

Was passiert nach Ablehnung des Asylantrags?

Es besteht die Möglichkeit der Klage vor dem Verwaltungsgericht. In bestimmten Fällen kann subsidiärer Schutz oder ein Abschiebungsverbot festgestellt werden.

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