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Aufenthalt & Migration

Aufenthaltserlaubnis zum Studium beantragen

Aufenthaltserlaubnis nach § 16b AufenthG für Drittstaatsangehörige, die in Deutschland studieren möchten.

Bearbeitung: ca. 2 Monate
Erfolgsquote: 88.0 %

So gehen Sie vor

  1. 1

    Zulassung zur Hochschule vorlegen

    Immatrikulationsbescheinigung oder Zulassungsbescheid.

  2. 2

    Nachweis der Lebensunterhaltssicherung

    Sperrkonto mit aktuell ca. 11.200 €/Jahr.

  3. 3

    Antrag bei der Ausländerbehörde

    Persönlich, mit biometrischem Foto, Krankenversicherungsnachweis.

Benötigte Unterlagen

  • ImmatrikulationsbescheinigungPflicht

    Nachweis der Zulassung an einer deutschen Hochschule.

  • Sperrkonto-NachweisPflicht

    Nachweis ausreichender finanzieller Mittel für das Studium.

Zuständige Stelle

Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →

Gebühren

Je nach Fall unterschiedlich

Bearbeitungszeit

ca. 2 Monate

Offiziell: max. ca. 3 Monate

Online-Antrag

Persönlich oder per Post

Häufige Fehler

  • Sperrkonto-Nachweis fehlt
  • Antrag erst nach Einreise ohne vorherigen Aufenthaltstitel gestellt

Häufige Ablehnungsgründe

  • Lebensunterhalt nicht gesichert (kein Sperrkonto)
  • Immatrikulation nicht nachgewiesen

Gegen eine Ablehnung können Sie in der Regel Widerspruch einlegen.

Das Wichtigste vor dem Antrag

Wer bekommt es?

Studierende aus Nicht-EU-Ländern mit Zulassung zu einer deutschen Hochschule.

Einkommensgrenze

Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.

Bearbeitungszeit

Bundesweit: ca. ca. 2 Monate

Erfolgsquote

ca. 88.0 % (Schätzung)

Häufigste Fehler

  • Sperrkonto-Nachweis fehlt
  • Antrag erst nach Einreise ohne vorherigen Aufenthaltstitel gestellt

Häufige Ablehnungsgründe

  • Lebensunterhalt nicht gesichert (kein Sperrkonto)
  • Immatrikulation nicht nachgewiesen

Alternativen

  • Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
  • Sozialberatung vor Antragstellung nutzen

Bei Ablehnung

Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.

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