Aufenthaltserlaubnis zum Studium beantragen
Aufenthaltserlaubnis nach § 16b AufenthG für Drittstaatsangehörige, die in Deutschland studieren möchten.
So gehen Sie vor
- 1
Zulassung zur Hochschule vorlegen
Immatrikulationsbescheinigung oder Zulassungsbescheid.
- 2
Nachweis der Lebensunterhaltssicherung
Sperrkonto mit aktuell ca. 11.200 €/Jahr.
- 3
Antrag bei der Ausländerbehörde
Persönlich, mit biometrischem Foto, Krankenversicherungsnachweis.
Benötigte Unterlagen
- ImmatrikulationsbescheinigungPflicht
Nachweis der Zulassung an einer deutschen Hochschule.
- Sperrkonto-NachweisPflicht
Nachweis ausreichender finanzieller Mittel für das Studium.
Zuständige Stelle
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Gebühren
Je nach Fall unterschiedlich
Bearbeitungszeit
ca. 2 Monate
Offiziell: max. ca. 3 Monate
Online-Antrag
Persönlich oder per Post
Häufige Fehler
- • Sperrkonto-Nachweis fehlt
- • Antrag erst nach Einreise ohne vorherigen Aufenthaltstitel gestellt
Häufige Ablehnungsgründe
- • Lebensunterhalt nicht gesichert (kein Sperrkonto)
- • Immatrikulation nicht nachgewiesen
Gegen eine Ablehnung können Sie in der Regel Widerspruch einlegen.
Das Wichtigste vor dem Antrag
Wer bekommt es?
Studierende aus Nicht-EU-Ländern mit Zulassung zu einer deutschen Hochschule.
Einkommensgrenze
Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. ca. 2 Monate
Erfolgsquote
ca. 88.0 % (Schätzung)
Häufigste Fehler
- •Sperrkonto-Nachweis fehlt
- •Antrag erst nach Einreise ohne vorherigen Aufenthaltstitel gestellt
Häufige Ablehnungsgründe
- •Lebensunterhalt nicht gesichert (kein Sperrkonto)
- •Immatrikulation nicht nachgewiesen
Alternativen
- Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
- Sozialberatung vor Antragstellung nutzen
Bei Ablehnung
Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.