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Gewerbe & Selbständigkeit

Ausfuhrgenehmigung beantragen

Genehmigung des Hauptzollamts bzw. BAFA für die Ausfuhr genehmigungspflichtiger Waren (z. B. Dual-Use-Güter) in Drittländer.

Bearbeitung: ca. 2 Monate
Online-Antrag möglichErfolgsquote: 75.0 %

So gehen Sie vor

  1. 1

    Güterlisteneinstufung prüfen

    Feststellen, ob die Ware genehmigungspflichtig ist.

  2. 2

    Antrag beim BAFA/Hauptzollamt stellen

    Mit Endverbleibserklärung und Geschäftsunterlagen.

  3. 3

    Ausfuhr nach Erteilung der Genehmigung

    Genehmigung ist meist zeitlich und mengenmäßig begrenzt.

Zuständige Stelle

Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →

Gebühren

Je nach Fall unterschiedlich

Bearbeitungszeit

ca. 2 Monate

Offiziell: max. ca. 2 Monate

Online-Antrag

Online möglich – beim zuständigen Amt

Häufige Fehler

  • Güterlisteneinstufung der Ware (Dual-Use) nicht vorab geprüft
  • Endverbleibserklärung des Empfängers fehlt

Häufige Ablehnungsgründe

  • Embargo oder Sanktionen gegen das Bestimmungsland
  • Endverbleib der Ware nicht ausreichend nachgewiesen

Gegen eine Ablehnung können Sie in der Regel Widerspruch einlegen.

Das Wichtigste vor dem Antrag

Wer bekommt es?

Unternehmen, die genehmigungspflichtige Waren oder Technologien exportieren möchten.

Einkommensgrenze

Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.

Bearbeitungszeit

Bundesweit: ca. ca. 2 Monate

Erfolgsquote

ca. 75.0 % (Schätzung)

Häufigste Fehler

  • Güterlisteneinstufung der Ware (Dual-Use) nicht vorab geprüft
  • Endverbleibserklärung des Empfängers fehlt

Häufige Ablehnungsgründe

  • Embargo oder Sanktionen gegen das Bestimmungsland
  • Endverbleib der Ware nicht ausreichend nachgewiesen

Alternativen

  • Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
  • Sozialberatung vor Antragstellung nutzen

Bei Ablehnung

Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.

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