Ausfuhrgenehmigung beantragen
Genehmigung des Hauptzollamts bzw. BAFA für die Ausfuhr genehmigungspflichtiger Waren (z. B. Dual-Use-Güter) in Drittländer.
So gehen Sie vor
- 1
Güterlisteneinstufung prüfen
Feststellen, ob die Ware genehmigungspflichtig ist.
- 2
Antrag beim BAFA/Hauptzollamt stellen
Mit Endverbleibserklärung und Geschäftsunterlagen.
- 3
Ausfuhr nach Erteilung der Genehmigung
Genehmigung ist meist zeitlich und mengenmäßig begrenzt.
Zuständige Stelle
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Gebühren
Je nach Fall unterschiedlich
Bearbeitungszeit
ca. 2 Monate
Offiziell: max. ca. 2 Monate
Online-Antrag
Online möglich – beim zuständigen Amt
Häufige Fehler
- • Güterlisteneinstufung der Ware (Dual-Use) nicht vorab geprüft
- • Endverbleibserklärung des Empfängers fehlt
Häufige Ablehnungsgründe
- • Embargo oder Sanktionen gegen das Bestimmungsland
- • Endverbleib der Ware nicht ausreichend nachgewiesen
Gegen eine Ablehnung können Sie in der Regel Widerspruch einlegen.
Das Wichtigste vor dem Antrag
Wer bekommt es?
Unternehmen, die genehmigungspflichtige Waren oder Technologien exportieren möchten.
Einkommensgrenze
Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. ca. 2 Monate
Erfolgsquote
ca. 75.0 % (Schätzung)
Häufigste Fehler
- •Güterlisteneinstufung der Ware (Dual-Use) nicht vorab geprüft
- •Endverbleibserklärung des Empfängers fehlt
Häufige Ablehnungsgründe
- •Embargo oder Sanktionen gegen das Bestimmungsland
- •Endverbleib der Ware nicht ausreichend nachgewiesen
Alternativen
- Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
- Sozialberatung vor Antragstellung nutzen
Bei Ablehnung
Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.