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Auskunftssperre im Melderegister beantragen

Sperrung von Melderegisterauskünften an Dritte zum Schutz vor Gefährdung oder unzumutbarer Belästigung.

Bearbeitung: ca. 1 Wochen
Erfolgsquote: 80.0 %

So gehen Sie vor

  1. 1

    Antrag beim zuständigen Bürgeramt stellen

    Mit schriftlicher Begründung und ggf. Nachweisen (Strafanzeige, Bescheinigung Beratungsstelle).

  2. 2

    Prüfung der Glaubhaftmachung

    Bürgeramt bewertet die vorgetragene Gefährdung.

  3. 3

    Einrichtung der Auskunftssperre

    Gilt bundesweit für alle Melderegister für 2 Jahre, verlängerbar.

Zuständige Stelle

Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →

Gebühren

Je nach Fall unterschiedlich

Bearbeitungszeit

ca. 1 Wochen

Offiziell: max. ca. 2 Wochen

Online-Antrag

Persönlich oder per Post

Häufige Fehler

  • Antrag ohne Begründung oder Nachweise gestellt
  • Sperre nur für eigene Gemeinde beantragt (gilt aber bundesweit)

Häufige Ablehnungsgründe

  • Gefährdung nicht ausreichend glaubhaft gemacht

Gegen eine Ablehnung können Sie in der Regel Widerspruch einlegen.

Das Wichtigste vor dem Antrag

Wer bekommt es?

Personen, die glaubhaft machen, dass sie durch Melderegisterauskünfte gefährdet werden.

Einkommensgrenze

Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.

Bearbeitungszeit

Bundesweit: ca. ca. 1 Wochen

Erfolgsquote

ca. 80.0 % (Schätzung)

Häufigste Fehler

  • Antrag ohne Begründung oder Nachweise gestellt
  • Sperre nur für eigene Gemeinde beantragt (gilt aber bundesweit)

Häufige Ablehnungsgründe

  • Gefährdung nicht ausreichend glaubhaft gemacht

Alternativen

  • Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
  • Sozialberatung vor Antragstellung nutzen

Bei Ablehnung

Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.

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