Auskunftssperre im Melderegister beantragen
Sperrung von Melderegisterauskünften an Dritte zum Schutz vor Gefährdung oder unzumutbarer Belästigung.
So gehen Sie vor
- 1
Antrag beim zuständigen Bürgeramt stellen
Mit schriftlicher Begründung und ggf. Nachweisen (Strafanzeige, Bescheinigung Beratungsstelle).
- 2
Prüfung der Glaubhaftmachung
Bürgeramt bewertet die vorgetragene Gefährdung.
- 3
Einrichtung der Auskunftssperre
Gilt bundesweit für alle Melderegister für 2 Jahre, verlängerbar.
Zuständige Stelle
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Gebühren
Je nach Fall unterschiedlich
Bearbeitungszeit
ca. 1 Wochen
Offiziell: max. ca. 2 Wochen
Online-Antrag
Persönlich oder per Post
Häufige Fehler
- • Antrag ohne Begründung oder Nachweise gestellt
- • Sperre nur für eigene Gemeinde beantragt (gilt aber bundesweit)
Häufige Ablehnungsgründe
- • Gefährdung nicht ausreichend glaubhaft gemacht
Gegen eine Ablehnung können Sie in der Regel Widerspruch einlegen.
Das Wichtigste vor dem Antrag
Wer bekommt es?
Personen, die glaubhaft machen, dass sie durch Melderegisterauskünfte gefährdet werden.
Einkommensgrenze
Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. ca. 1 Wochen
Erfolgsquote
ca. 80.0 % (Schätzung)
Häufigste Fehler
- •Antrag ohne Begründung oder Nachweise gestellt
- •Sperre nur für eigene Gemeinde beantragt (gilt aber bundesweit)
Häufige Ablehnungsgründe
- •Gefährdung nicht ausreichend glaubhaft gemacht
Alternativen
- Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
- Sozialberatung vor Antragstellung nutzen
Bei Ablehnung
Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.