Ausnahmegenehmigung bei Fahrverbot beantragen
Ausnahme von einem Fahrverbot (z. B. Diesel-Fahrverbot, Sonn- und Feiertagsfahrverbot) für bestimmte Fahrzeuge oder Zwecke.
So gehen Sie vor
- 1
Antrag bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde stellen
Mit Begründung des zwingenden Bedarfs und Fahrzeugdaten.
- 2
Prüfung der Ausnahmevoraussetzungen
Behörde prüft Verhältnismäßigkeit und Alternativlosigkeit.
- 3
Ausnahmegenehmigung mit Auflagen erhalten
Zeitlich befristet, ggf. nur für bestimmte Strecken.
Zuständige Stelle
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Gebühren
Je nach Fall unterschiedlich
Bearbeitungszeit
ca. 1 Wochen
Offiziell: max. ca. 2 Wochen
Online-Antrag
Persönlich oder per Post
Häufige Fehler
- • Antrag ohne konkreten Sachgrund gestellt
- • Gültigkeitszeitraum zu lang beantragt
Häufige Ablehnungsgründe
- • Kein zwingender Grund nachgewiesen
- • Fahrzeugklasse generell ausgeschlossen
Gegen eine Ablehnung können Sie in der Regel Widerspruch einlegen.
Das Wichtigste vor dem Antrag
Wer bekommt es?
Unternehmen und Privatpersonen, die aus zwingenden Gründen in Fahrverbotzonen oder an Fahrverbottagen fahren müssen.
Einkommensgrenze
Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. ca. 1 Wochen
Erfolgsquote
ca. 65.0 % (Schätzung)
Häufigste Fehler
- •Antrag ohne konkreten Sachgrund gestellt
- •Gültigkeitszeitraum zu lang beantragt
Häufige Ablehnungsgründe
- •Kein zwingender Grund nachgewiesen
- •Fahrzeugklasse generell ausgeschlossen
Alternativen
- Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
- Sozialberatung vor Antragstellung nutzen
Bei Ablehnung
Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.