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Verkehr

Ausnahmegenehmigung bei Fahrverbot beantragen

Ausnahme von einem Fahrverbot (z. B. Diesel-Fahrverbot, Sonn- und Feiertagsfahrverbot) für bestimmte Fahrzeuge oder Zwecke.

Bearbeitung: ca. 1 Wochen
Erfolgsquote: 65.0 %

So gehen Sie vor

  1. 1

    Antrag bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde stellen

    Mit Begründung des zwingenden Bedarfs und Fahrzeugdaten.

  2. 2

    Prüfung der Ausnahmevoraussetzungen

    Behörde prüft Verhältnismäßigkeit und Alternativlosigkeit.

  3. 3

    Ausnahmegenehmigung mit Auflagen erhalten

    Zeitlich befristet, ggf. nur für bestimmte Strecken.

Zuständige Stelle

Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →

Gebühren

Je nach Fall unterschiedlich

Bearbeitungszeit

ca. 1 Wochen

Offiziell: max. ca. 2 Wochen

Online-Antrag

Persönlich oder per Post

Häufige Fehler

  • Antrag ohne konkreten Sachgrund gestellt
  • Gültigkeitszeitraum zu lang beantragt

Häufige Ablehnungsgründe

  • Kein zwingender Grund nachgewiesen
  • Fahrzeugklasse generell ausgeschlossen

Gegen eine Ablehnung können Sie in der Regel Widerspruch einlegen.

Das Wichtigste vor dem Antrag

Wer bekommt es?

Unternehmen und Privatpersonen, die aus zwingenden Gründen in Fahrverbotzonen oder an Fahrverbottagen fahren müssen.

Einkommensgrenze

Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.

Bearbeitungszeit

Bundesweit: ca. ca. 1 Wochen

Erfolgsquote

ca. 65.0 % (Schätzung)

Häufigste Fehler

  • Antrag ohne konkreten Sachgrund gestellt
  • Gültigkeitszeitraum zu lang beantragt

Häufige Ablehnungsgründe

  • Kein zwingender Grund nachgewiesen
  • Fahrzeugklasse generell ausgeschlossen

Alternativen

  • Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
  • Sozialberatung vor Antragstellung nutzen

Bei Ablehnung

Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.

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