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Verkehr

Ausnahmegenehmigung für den Straßenverkehr beantragen

Sondergenehmigung für Großraum- und Schwertransporte, Ausnahmen von Verkehrsverboten oder -beschränkungen nach der StVO.

Bearbeitung: ca. 3 Wochen
Online-Antrag möglichErfolgsquote: 75.0 %

So gehen Sie vor

  1. 1

    Antrag bei der Straßenverkehrsbehörde stellen

    Mit genauer Beschreibung von Fahrzeug, Ladung und Strecke.

  2. 2

    Prüfung durch die Behörde

    Ggf. Abstimmung mit weiteren betroffenen Behörden entlang der Strecke.

  3. 3

    Genehmigung mit Auflagen

    Z. B. Begleitfahrzeuge, bestimmte Uhrzeiten.

Zuständige Stelle

Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →

Gebühren

Je nach Fall unterschiedlich

Bearbeitungszeit

ca. 3 Wochen

Offiziell: max. ca. 1 Monate

Online-Antrag

Online möglich – beim zuständigen Amt

Häufige Fehler

  • Antrag zu kurzfristig vor dem geplanten Transport gestellt
  • Streckenangaben unvollständig

Häufige Ablehnungsgründe

  • Verkehrssicherheit nicht gewährleistet
  • Streckenführung ungeeignet (z. B. Brücken mit Gewichtsbeschränkung)

Gegen eine Ablehnung können Sie in der Regel Widerspruch einlegen.

Das Wichtigste vor dem Antrag

Wer bekommt es?

Speditionen, Unternehmen und Privatpersonen, die von Verkehrsregelungen abweichen müssen (z. B. Schwertransporte, Durchfahrtsverbote).

Einkommensgrenze

Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.

Bearbeitungszeit

Bundesweit: ca. ca. 3 Wochen

Erfolgsquote

ca. 75.0 % (Schätzung)

Häufigste Fehler

  • Antrag zu kurzfristig vor dem geplanten Transport gestellt
  • Streckenangaben unvollständig

Häufige Ablehnungsgründe

  • Verkehrssicherheit nicht gewährleistet
  • Streckenführung ungeeignet (z. B. Brücken mit Gewichtsbeschränkung)

Alternativen

  • Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
  • Sozialberatung vor Antragstellung nutzen

Bei Ablehnung

Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.

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