BAFA-Förderung Energetische Einzelmaßnahmen
Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG EM): Zuschuss für energetische Einzelmaßnahmen wie Heizungstausch, Dämmung oder neue Fenster. Antrag vor Maßnahmenbeginn erforderlich.
So gehen Sie vor
- 1
Antrag VOR Maßnahmenbeginn im BAFA-Portal stellen
Auch die Auftragserteilung gilt als Maßnahmenbeginn.
- 2
Maßnahme durchführen lassen
Fachunternehmen beauftragen.
- 3
Verwendungsnachweis einreichen
Rechnung und Fachunternehmererklärung hochladen.
Benötigte Unterlagen
- Angebot des FachunternehmensPflicht
- Grundbuchauszug oder EigentumsnachweisPflichtOft vergessen
Zuständige Stelle
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Gebühren
Je nach Fall unterschiedlich
Bearbeitungszeit
ca. 2 Monate
Offiziell: max. ca. 1 Monate
Online-Antrag
Online möglich – beim zuständigen Amt
Häufige Fehler
- • Maßnahme vor Antragstellung begonnen (Förderausschluss)
- • Kein Energieeffizienz-Experten einbezogen
Häufige Ablehnungsgründe
- • Antrag nach Maßnahmenbeginn gestellt
- • Mindestanforderungen nicht erfüllt
Das Wichtigste vor dem Antrag
Wer bekommt es?
Eigentümer von Wohngebäuden und Wohnungseigentümergemeinschaften.
Einkommensgrenze
Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. ca. 2 Monate
Erfolgsquote
ca. 82.0 % (Schätzung)
Häufigste Fehler
- •Maßnahme vor Antragstellung begonnen (Förderausschluss)
- •Kein Energieeffizienz-Experten einbezogen
Häufige Ablehnungsgründe
- •Antrag nach Maßnahmenbeginn gestellt
- •Mindestanforderungen nicht erfüllt
Alternativen
- Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
- Sozialberatung vor Antragstellung nutzen
Bei Ablehnung
Bescheid genau lesen: oft hilft Nachreichung oder Neuantrag statt Widerspruch.
Verwandte Leistungen
Fragen & Antworten
Kann ich auch als Mieter fördern lassen?▼
Nein, antragsberechtigt sind nur Eigentümer.