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Bauen & Wohnen

BAFA-Förderung Energetische Einzelmaßnahmen

Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG EM): Zuschuss für energetische Einzelmaßnahmen wie Heizungstausch, Dämmung oder neue Fenster. Antrag vor Maßnahmenbeginn erforderlich.

Bearbeitung: ca. 2 Monate
Online-Antrag möglichErfolgsquote: 82.0 %

So gehen Sie vor

  1. 1

    Antrag VOR Maßnahmenbeginn im BAFA-Portal stellen

    Auch die Auftragserteilung gilt als Maßnahmenbeginn.

  2. 2

    Maßnahme durchführen lassen

    Fachunternehmen beauftragen.

  3. 3

    Verwendungsnachweis einreichen

    Rechnung und Fachunternehmererklärung hochladen.

Benötigte Unterlagen

  • Angebot des FachunternehmensPflicht
  • Grundbuchauszug oder EigentumsnachweisPflichtOft vergessen

Zuständige Stelle

Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →

Gebühren

Je nach Fall unterschiedlich

Bearbeitungszeit

ca. 2 Monate

Offiziell: max. ca. 1 Monate

Online-Antrag

Online möglich – beim zuständigen Amt

Häufige Fehler

  • Maßnahme vor Antragstellung begonnen (Förderausschluss)
  • Kein Energieeffizienz-Experten einbezogen

Häufige Ablehnungsgründe

  • Antrag nach Maßnahmenbeginn gestellt
  • Mindestanforderungen nicht erfüllt

Das Wichtigste vor dem Antrag

Wer bekommt es?

Eigentümer von Wohngebäuden und Wohnungseigentümergemeinschaften.

Einkommensgrenze

Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.

Bearbeitungszeit

Bundesweit: ca. ca. 2 Monate

Erfolgsquote

ca. 82.0 % (Schätzung)

Häufigste Fehler

  • Maßnahme vor Antragstellung begonnen (Förderausschluss)
  • Kein Energieeffizienz-Experten einbezogen

Häufige Ablehnungsgründe

  • Antrag nach Maßnahmenbeginn gestellt
  • Mindestanforderungen nicht erfüllt

Alternativen

  • Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
  • Sozialberatung vor Antragstellung nutzen

Bei Ablehnung

Bescheid genau lesen: oft hilft Nachreichung oder Neuantrag statt Widerspruch.

Verwandte Leistungen

Fragen & Antworten

Kann ich auch als Mieter fördern lassen?

Nein, antragsberechtigt sind nur Eigentümer.

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