BAföG beantragen
Staatliche Ausbildungsförderung für Schüler und Studierende aus einkommensschwächeren Familien, teils als Zuschuss, teils als zinsloses Darlehen.
So gehen Sie vor
- 1
Formblätter ausfüllen
Online über BAföG-Digital oder in Papierform beim zuständigen Amt für Ausbildungsförderung.
- 2
Einkommensnachweise der Eltern beilegen
Steuerbescheid bzw. Einkommensnachweise des vorletzten Kalenderjahres.
- 3
Bescheid abwarten
Bei Bewilligung erfolgt monatliche Auszahlung, hälftig Zuschuss/Darlehen (bei Studierenden).
Benötigte Unterlagen
- ImmatrikulationsbescheinigungPflichtOft vergessen
- Einkommensnachweise der ElternPflichtOft vergessen
Zuständige Stelle
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Gebühren
Je nach Fall unterschiedlich
Bearbeitungszeit
ca. 3 Monate
Offiziell: max. ca. 4 Monate
Online-Antrag
Online möglich – beim zuständigen Amt
Häufige Fehler
- • Einkommensnachweise der Eltern fehlen
- • Immatrikulationsbescheinigung nicht aktuell
Häufige Ablehnungsgründe
- • Elterneinkommen über den Freibeträgen
- • Fachrichtungswechsel ohne wichtigen Grund nach dem 3. Semester
Gegen eine Ablehnung können Sie in der Regel Widerspruch einlegen.
Das Wichtigste vor dem Antrag
Wer bekommt es?
Schüler weiterführender Schulen (unter Bedingungen) und Studierende, deren Ausbildung durch das Einkommen der Eltern (oder eigenes/Partnereinkommen) nicht gedeckt ist.
Einkommensgrenze
Abhängig vom Einkommen der Eltern, eigenem Vermögen (Freibetrag 15.000 €) und Familienstand – individuelle Berechnung über den BAföG-Rechner.
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. ca. 3 Monate
Erfolgsquote
ca. 70.0 % (Schätzung)
Häufigste Fehler
- •Einkommensnachweise der Eltern fehlen
- •Immatrikulationsbescheinigung nicht aktuell
Häufige Ablehnungsgründe
- •Elterneinkommen über den Freibeträgen
- •Fachrichtungswechsel ohne wichtigen Grund nach dem 3. Semester
Alternativen
- Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
- Sozialberatung vor Antragstellung nutzen
Bei Ablehnung
Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.
Verwandte Leistungen
Fragen & Antworten
Muss BAföG zurückgezahlt werden?▼
Bei Studierenden ist die Hälfte ein zinsloses Darlehen, das ab 5 Jahre nach Ende der Förderungshöchstdauer in Raten zurückgezahlt wird (Höchstbetrag gedeckelt).