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Bildung

BAföG beantragen

Staatliche Ausbildungsförderung für Schüler und Studierende aus einkommensschwächeren Familien, teils als Zuschuss, teils als zinsloses Darlehen.

Bearbeitung: ca. 3 Monate
Online-Antrag möglichErfolgsquote: 70.0 %

So gehen Sie vor

  1. 1

    Formblätter ausfüllen

    Online über BAföG-Digital oder in Papierform beim zuständigen Amt für Ausbildungsförderung.

  2. 2

    Einkommensnachweise der Eltern beilegen

    Steuerbescheid bzw. Einkommensnachweise des vorletzten Kalenderjahres.

  3. 3

    Bescheid abwarten

    Bei Bewilligung erfolgt monatliche Auszahlung, hälftig Zuschuss/Darlehen (bei Studierenden).

Benötigte Unterlagen

  • ImmatrikulationsbescheinigungPflichtOft vergessen
  • Einkommensnachweise der ElternPflichtOft vergessen

Zuständige Stelle

Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →

Gebühren

Je nach Fall unterschiedlich

Bearbeitungszeit

ca. 3 Monate

Offiziell: max. ca. 4 Monate

Online-Antrag

Online möglich – beim zuständigen Amt

Häufige Fehler

  • Einkommensnachweise der Eltern fehlen
  • Immatrikulationsbescheinigung nicht aktuell

Häufige Ablehnungsgründe

  • Elterneinkommen über den Freibeträgen
  • Fachrichtungswechsel ohne wichtigen Grund nach dem 3. Semester

Gegen eine Ablehnung können Sie in der Regel Widerspruch einlegen.

Das Wichtigste vor dem Antrag

Wer bekommt es?

Schüler weiterführender Schulen (unter Bedingungen) und Studierende, deren Ausbildung durch das Einkommen der Eltern (oder eigenes/Partnereinkommen) nicht gedeckt ist.

Einkommensgrenze

Abhängig vom Einkommen der Eltern, eigenem Vermögen (Freibetrag 15.000 €) und Familienstand – individuelle Berechnung über den BAföG-Rechner.

Bearbeitungszeit

Bundesweit: ca. ca. 3 Monate

Erfolgsquote

ca. 70.0 % (Schätzung)

Häufigste Fehler

  • Einkommensnachweise der Eltern fehlen
  • Immatrikulationsbescheinigung nicht aktuell

Häufige Ablehnungsgründe

  • Elterneinkommen über den Freibeträgen
  • Fachrichtungswechsel ohne wichtigen Grund nach dem 3. Semester

Alternativen

  • Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
  • Sozialberatung vor Antragstellung nutzen

Bei Ablehnung

Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.

Verwandte Leistungen

Fragen & Antworten

Muss BAföG zurückgezahlt werden?

Bei Studierenden ist die Hälfte ein zinsloses Darlehen, das ab 5 Jahre nach Ende der Förderungshöchstdauer in Raten zurückgezahlt wird (Höchstbetrag gedeckelt).

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