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Bildung

BAföG erstbeantragen

Erstantrag auf Ausbildungsförderung nach dem BAföG für Schüler ab Klasse 10, Auszubildende und Studierende.

Bearbeitung: ca. 1 Monate
Online-Antrag möglichErfolgsquote: 72.0 %

So gehen Sie vor

  1. 1

    Antrag möglichst früh stellen

    Rückwirkung nur ab Antragmonat, kein rückwirkender Anspruch.

  2. 2

    Einkommensnachweise der Eltern beifügen

    Steuerbescheide der Eltern für das vorvorletzte Kalenderjahr.

  3. 3

    Bescheid prüfen und Weiterbewilligungsantrag vormerken

    BAföG wird jährlich neu bewilligt, rechtzeitig Folgeantrag stellen.

Benötigte Unterlagen

  • ImmatrikulationsbescheinigungPflicht

    Nachweis der Einschreibung an der Hochschule.

  • Einkommenssteuerbescheid der ElternPflichtOft vergessen

    Steuerbescheid des vorvergangenen Jahres.

Zuständige Stelle

Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →

Gebühren

Je nach Fall unterschiedlich

Bearbeitungszeit

ca. 1 Monate

Offiziell: max. ca. 2 Monate

Online-Antrag

Online möglich – beim zuständigen Amt

Häufige Fehler

  • Antrag im 1. Semester nicht gestellt (keine Rückwirkung über Antragsdatum)
  • Elterliche Steuerbescheide nicht beigefügt

Häufige Ablehnungsgründe

  • Elterneinkommen zu hoch
  • Eigenes Einkommen/Vermögen über Freibetrag
  • Fachrichtungswechsel nicht begründet

Gegen eine Ablehnung können Sie in der Regel Widerspruch einlegen.

Das Wichtigste vor dem Antrag

Wer bekommt es?

Schüler, Auszubildende und Studierende mit eigenem Haushalt oder geringem Elterneinkommen.

Einkommensgrenze

Einkommensabhängig; 2024 ca. 934 € Höchstsatz (Studium mit Wohnkosten).

Bearbeitungszeit

Bundesweit: ca. ca. 1 Monate

Erfolgsquote

ca. 72.0 % (Schätzung)

Häufigste Fehler

  • Antrag im 1. Semester nicht gestellt (keine Rückwirkung über Antragsdatum)
  • Elterliche Steuerbescheide nicht beigefügt

Häufige Ablehnungsgründe

  • Elterneinkommen zu hoch
  • Eigenes Einkommen/Vermögen über Freibetrag
  • Fachrichtungswechsel nicht begründet

Alternativen

  • Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
  • Sozialberatung vor Antragstellung nutzen

Bei Ablehnung

Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.

Fragen & Antworten

Muss ich BAföG zurückzahlen?

Die Hälfte ist ein zinsloses Darlehen, das ab 5 Jahren nach Förderungsende zurückgezahlt wird. Die andere Hälfte ist ein Zuschuss.

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