BAföG erstbeantragen
Erstantrag auf Ausbildungsförderung nach dem BAföG für Schüler ab Klasse 10, Auszubildende und Studierende.
So gehen Sie vor
- 1
Antrag möglichst früh stellen
Rückwirkung nur ab Antragmonat, kein rückwirkender Anspruch.
- 2
Einkommensnachweise der Eltern beifügen
Steuerbescheide der Eltern für das vorvorletzte Kalenderjahr.
- 3
Bescheid prüfen und Weiterbewilligungsantrag vormerken
BAföG wird jährlich neu bewilligt, rechtzeitig Folgeantrag stellen.
Benötigte Unterlagen
- ImmatrikulationsbescheinigungPflicht
Nachweis der Einschreibung an der Hochschule.
- Einkommenssteuerbescheid der ElternPflichtOft vergessen
Steuerbescheid des vorvergangenen Jahres.
Zuständige Stelle
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Gebühren
Je nach Fall unterschiedlich
Bearbeitungszeit
ca. 1 Monate
Offiziell: max. ca. 2 Monate
Online-Antrag
Online möglich – beim zuständigen Amt
Häufige Fehler
- • Antrag im 1. Semester nicht gestellt (keine Rückwirkung über Antragsdatum)
- • Elterliche Steuerbescheide nicht beigefügt
Häufige Ablehnungsgründe
- • Elterneinkommen zu hoch
- • Eigenes Einkommen/Vermögen über Freibetrag
- • Fachrichtungswechsel nicht begründet
Gegen eine Ablehnung können Sie in der Regel Widerspruch einlegen.
Das Wichtigste vor dem Antrag
Wer bekommt es?
Schüler, Auszubildende und Studierende mit eigenem Haushalt oder geringem Elterneinkommen.
Einkommensgrenze
Einkommensabhängig; 2024 ca. 934 € Höchstsatz (Studium mit Wohnkosten).
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. ca. 1 Monate
Erfolgsquote
ca. 72.0 % (Schätzung)
Häufigste Fehler
- •Antrag im 1. Semester nicht gestellt (keine Rückwirkung über Antragsdatum)
- •Elterliche Steuerbescheide nicht beigefügt
Häufige Ablehnungsgründe
- •Elterneinkommen zu hoch
- •Eigenes Einkommen/Vermögen über Freibetrag
- •Fachrichtungswechsel nicht begründet
Alternativen
- Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
- Sozialberatung vor Antragstellung nutzen
Bei Ablehnung
Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.
Fragen & Antworten
Muss ich BAföG zurückzahlen?▼
Die Hälfte ist ein zinsloses Darlehen, das ab 5 Jahren nach Förderungsende zurückgezahlt wird. Die andere Hälfte ist ein Zuschuss.