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Wohnen

Baulast eintragen lassen

Eintragung einer öffentlich-rechtlichen Verpflichtung (z. B. Abstandsfläche, Zuwegung) in das Baulastenverzeichnis.

Bearbeitung: ca. 3 Wochen
Erfolgsquote: 90.0 %

So gehen Sie vor

  1. 1

    Erklärung vorbereiten

    Notariell beglaubigte Unterschrift des belasteten Grundstückseigentümers.

  2. 2

    Antrag beim Bauamt stellen

    Mit Lageplan und Erklärung zur Eintragung ins Baulastenverzeichnis.

  3. 3

    Eintragung im Baulastenverzeichnis

    Die Baulast wird wirksam und bindet auch künftige Eigentümer.

Benötigte Unterlagen

  • Beglaubigte Erklärung des EigentümersPflichtOft vergessen
  • LageplanPflicht

Zuständige Stelle

Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →

Gebühren

Je nach Fall unterschiedlich

Bearbeitungszeit

ca. 3 Wochen

Offiziell: max. ca. 1 Monate

Online-Antrag

Persönlich oder per Post

Häufige Fehler

  • Zustimmung aller Eigentümer (z. B. bei Erbengemeinschaft) fehlt
  • Lageplan nicht maßstabsgetreu

Häufige Ablehnungsgründe

  • Eigentümer des belasteten Grundstücks stimmt nicht zu

Gegen eine Ablehnung können Sie in der Regel Widerspruch einlegen.

Das Wichtigste vor dem Antrag

Wer bekommt es?

Grundstückseigentümer, deren Bauvorhaben eine Baulast auf dem eigenen oder einem Nachbargrundstück erfordert.

Einkommensgrenze

Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.

Bearbeitungszeit

Bundesweit: ca. ca. 3 Wochen

Erfolgsquote

ca. 90.0 % (Schätzung)

Häufigste Fehler

  • Zustimmung aller Eigentümer (z. B. bei Erbengemeinschaft) fehlt
  • Lageplan nicht maßstabsgetreu

Häufige Ablehnungsgründe

  • Eigentümer des belasteten Grundstücks stimmt nicht zu

Alternativen

  • Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
  • Sozialberatung vor Antragstellung nutzen

Bei Ablehnung

Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.

Fragen & Antworten

Wie lange gilt eine Baulast?

Eine Baulast gilt unbefristet und bindet auch Rechtsnachfolger, bis sie ausdrücklich gelöscht wird.

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