Baulast eintragen lassen
Eintragung einer öffentlich-rechtlichen Verpflichtung (z. B. Abstandsfläche, Zuwegung) in das Baulastenverzeichnis.
So gehen Sie vor
- 1
Erklärung vorbereiten
Notariell beglaubigte Unterschrift des belasteten Grundstückseigentümers.
- 2
Antrag beim Bauamt stellen
Mit Lageplan und Erklärung zur Eintragung ins Baulastenverzeichnis.
- 3
Eintragung im Baulastenverzeichnis
Die Baulast wird wirksam und bindet auch künftige Eigentümer.
Benötigte Unterlagen
- Beglaubigte Erklärung des EigentümersPflichtOft vergessen
- LageplanPflicht
Zuständige Stelle
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Gebühren
Je nach Fall unterschiedlich
Bearbeitungszeit
ca. 3 Wochen
Offiziell: max. ca. 1 Monate
Online-Antrag
Persönlich oder per Post
Häufige Fehler
- • Zustimmung aller Eigentümer (z. B. bei Erbengemeinschaft) fehlt
- • Lageplan nicht maßstabsgetreu
Häufige Ablehnungsgründe
- • Eigentümer des belasteten Grundstücks stimmt nicht zu
Gegen eine Ablehnung können Sie in der Regel Widerspruch einlegen.
Das Wichtigste vor dem Antrag
Wer bekommt es?
Grundstückseigentümer, deren Bauvorhaben eine Baulast auf dem eigenen oder einem Nachbargrundstück erfordert.
Einkommensgrenze
Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. ca. 3 Wochen
Erfolgsquote
ca. 90.0 % (Schätzung)
Häufigste Fehler
- •Zustimmung aller Eigentümer (z. B. bei Erbengemeinschaft) fehlt
- •Lageplan nicht maßstabsgetreu
Häufige Ablehnungsgründe
- •Eigentümer des belasteten Grundstücks stimmt nicht zu
Alternativen
- Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
- Sozialberatung vor Antragstellung nutzen
Bei Ablehnung
Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.
Fragen & Antworten
Wie lange gilt eine Baulast?▼
Eine Baulast gilt unbefristet und bindet auch Rechtsnachfolger, bis sie ausdrücklich gelöscht wird.