StaatsNavigator
Wohnen

Baumfällgenehmigung beantragen

Genehmigung zum Fällen geschützter Bäume auf privatem Grundstück nach kommunaler Baumschutzsatzung.

Bearbeitung: ca. 3 Wochen
Online-Antrag möglichErfolgsquote: 75.0 %

So gehen Sie vor

  1. 1

    Antrag bei der Naturschutzbehörde stellen

    Mit Begründung und Lageplan/Foto des Baums.

  2. 2

    Vor-Ort-Begutachtung

    Bei Bedarf prüft die Behörde den Zustand des Baums vor Ort.

  3. 3

    Genehmigung mit Auflagen

    Häufig verbunden mit der Pflicht zur Ersatzpflanzung.

Benötigte Unterlagen

  • Lageplan mit Standort des BaumsPflicht

Zuständige Stelle

Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →

Gebühren

Je nach Fall unterschiedlich

Bearbeitungszeit

ca. 3 Wochen

Offiziell: max. ca. 1 Monate

Online-Antrag

Online möglich – beim zuständigen Amt

Häufige Fehler

  • Fällung ohne Genehmigung während der Brutzeit durchgeführt
  • Ersatzpflanzung nicht eingeplant

Häufige Ablehnungsgründe

  • Kein triftiger Grund für die Fällung
  • Brut- und Setzzeit (1. März – 30. September) nicht beachtet

Gegen eine Ablehnung können Sie in der Regel Widerspruch einlegen.

Das Wichtigste vor dem Antrag

Wer bekommt es?

Grundstückseigentümer, deren Baum unter die örtliche Baumschutzsatzung fällt (meist ab bestimmtem Stammumfang).

Einkommensgrenze

Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.

Bearbeitungszeit

Bundesweit: ca. ca. 3 Wochen

Erfolgsquote

ca. 75.0 % (Schätzung)

Häufigste Fehler

  • Fällung ohne Genehmigung während der Brutzeit durchgeführt
  • Ersatzpflanzung nicht eingeplant

Häufige Ablehnungsgründe

  • Kein triftiger Grund für die Fällung
  • Brut- und Setzzeit (1. März – 30. September) nicht beachtet

Alternativen

  • Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
  • Sozialberatung vor Antragstellung nutzen

Bei Ablehnung

Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.

Fragen & Antworten

Darf ich kranke oder gefährliche Bäume sofort fällen?

Bei akuter Gefahr (z. B. Umsturzgefahr) ist eine Fällung auch ohne vorherige Genehmigung zulässig, sollte aber der Behörde nachträglich angezeigt werden.

Weiterlesen