Baumfällgenehmigung beantragen
Genehmigung zum Fällen geschützter Bäume auf privatem Grundstück nach kommunaler Baumschutzsatzung.
So gehen Sie vor
- 1
Antrag bei der Naturschutzbehörde stellen
Mit Begründung und Lageplan/Foto des Baums.
- 2
Vor-Ort-Begutachtung
Bei Bedarf prüft die Behörde den Zustand des Baums vor Ort.
- 3
Genehmigung mit Auflagen
Häufig verbunden mit der Pflicht zur Ersatzpflanzung.
Benötigte Unterlagen
- Lageplan mit Standort des BaumsPflicht
Zuständige Stelle
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Gebühren
Je nach Fall unterschiedlich
Bearbeitungszeit
ca. 3 Wochen
Offiziell: max. ca. 1 Monate
Online-Antrag
Online möglich – beim zuständigen Amt
Häufige Fehler
- • Fällung ohne Genehmigung während der Brutzeit durchgeführt
- • Ersatzpflanzung nicht eingeplant
Häufige Ablehnungsgründe
- • Kein triftiger Grund für die Fällung
- • Brut- und Setzzeit (1. März – 30. September) nicht beachtet
Gegen eine Ablehnung können Sie in der Regel Widerspruch einlegen.
Das Wichtigste vor dem Antrag
Wer bekommt es?
Grundstückseigentümer, deren Baum unter die örtliche Baumschutzsatzung fällt (meist ab bestimmtem Stammumfang).
Einkommensgrenze
Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. ca. 3 Wochen
Erfolgsquote
ca. 75.0 % (Schätzung)
Häufigste Fehler
- •Fällung ohne Genehmigung während der Brutzeit durchgeführt
- •Ersatzpflanzung nicht eingeplant
Häufige Ablehnungsgründe
- •Kein triftiger Grund für die Fällung
- •Brut- und Setzzeit (1. März – 30. September) nicht beachtet
Alternativen
- Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
- Sozialberatung vor Antragstellung nutzen
Bei Ablehnung
Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.
Fragen & Antworten
Darf ich kranke oder gefährliche Bäume sofort fällen?▼
Bei akuter Gefahr (z. B. Umsturzgefahr) ist eine Fällung auch ohne vorherige Genehmigung zulässig, sollte aber der Behörde nachträglich angezeigt werden.