StaatsNavigator
Wohnen

Baumfällgenehmigung beantragen

Genehmigung zum Fällen eines Baums auf dem Privatgrundstück, sofern eine kommunale Baumschutzsatzung gilt.

Bearbeitung: ca. 3 Wochen
Erfolgsquote: 60.0 %

So gehen Sie vor

  1. 1

    Antrag beim Ordnungsamt oder der Unteren Naturschutzbehörde stellen

    Mit Lageplan, Baumgattung, Stammumfang und Begründung.

  2. 2

    Begutachtung durch Behörde

    Ggf. Vor-Ort-Termin durch den Baumkontrolleur der Gemeinde.

  3. 3

    Genehmigungsbescheid mit ggf. Ersatzpflanzung

    Genehmigung mit Auflagen zur Ersatzpflanzung oder Ausgleichszahlung.

Zuständige Stelle

Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →

Gebühren

Je nach Fall unterschiedlich

Bearbeitungszeit

ca. 3 Wochen

Offiziell: max. ca. 1 Monate

Online-Antrag

Persönlich oder per Post

Häufige Fehler

  • Baum ohne Genehmigung gefällt (Bußgeld bis mehrere Tausend Euro)
  • Antrag außerhalb der Antragssaison gestellt (manche Gemeinden: Oktober–Februar)

Häufige Ablehnungsgründe

  • Baum gesund, Fällung nicht gerechtfertigt
  • Baum unter Naturschutz oder Ausgleichsmaßnahme erforderlich

Gegen eine Ablehnung können Sie in der Regel Widerspruch einlegen.

Das Wichtigste vor dem Antrag

Wer bekommt es?

Grundstückseigentümer, die einen geschützten Baum fällen möchten.

Einkommensgrenze

Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.

Bearbeitungszeit

Bundesweit: ca. ca. 3 Wochen

Erfolgsquote

ca. 60.0 % (Schätzung)

Häufigste Fehler

  • Baum ohne Genehmigung gefällt (Bußgeld bis mehrere Tausend Euro)
  • Antrag außerhalb der Antragssaison gestellt (manche Gemeinden: Oktober–Februar)

Häufige Ablehnungsgründe

  • Baum gesund, Fällung nicht gerechtfertigt
  • Baum unter Naturschutz oder Ausgleichsmaßnahme erforderlich

Alternativen

  • Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
  • Sozialberatung vor Antragstellung nutzen

Bei Ablehnung

Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.

Fragen & Antworten

Gilt die Genehmigungspflicht auch für kranke Bäume?

Ja, auch kranke oder tote Bäume unterliegen der Genehmigungspflicht, wenn sie unter die Baumschutzsatzung fallen.

Weiterlesen