Vorbescheid (Bauvoranfrage) beantragen
Vorabklärung der baurechtlichen Zulässigkeit eines Vorhabens vor dem eigentlichen Bauantrag.
So gehen Sie vor
- 1
Bauvoranfrage beim Bauamt einreichen
Mit Lageplan, Beschreibung des Vorhabens und konkreten Fragestellungen.
- 2
Prüfung durch das Bauamt
Bauamt prüft nur die gestellten Fragen, nicht das Gesamtvorhaben.
- 3
Vorbescheid erhalten
Positiver Vorbescheid bindet das Bauamt für 3 Jahre.
Zuständige Stelle
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Gebühren
Je nach Fall unterschiedlich
Bearbeitungszeit
ca. 4 Wochen
Offiziell: max. ca. 1 Monate
Online-Antrag
Persönlich oder per Post
Häufige Fehler
- • Zu allgemeine Anfrage ohne konkrete Fragestellung
- • Positiver Vorbescheid als Baugenehmigung missverstanden
Häufige Ablehnungsgründe
- • Vorhaben widerspricht Bebauungsplan
- • Außenbereich (§ 35 BauGB) ohne privilegiertes Vorhaben
Gegen eine Ablehnung können Sie in der Regel Widerspruch einlegen.
Das Wichtigste vor dem Antrag
Wer bekommt es?
Bauherren, die vor einem kostenintensiven Bauantrag klären möchten, ob ihr Vorhaben grundsätzlich genehmigungsfähig ist.
Einkommensgrenze
Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. ca. 4 Wochen
Erfolgsquote
ca. 75.0 % (Schätzung)
Häufigste Fehler
- •Zu allgemeine Anfrage ohne konkrete Fragestellung
- •Positiver Vorbescheid als Baugenehmigung missverstanden
Häufige Ablehnungsgründe
- •Vorhaben widerspricht Bebauungsplan
- •Außenbereich (§ 35 BauGB) ohne privilegiertes Vorhaben
Alternativen
- Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
- Sozialberatung vor Antragstellung nutzen
Bei Ablehnung
Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.
Fragen & Antworten
Was unterscheidet Vorbescheid und Baugenehmigung?▼
Der Vorbescheid klärt nur einzelne Aspekte der Zulässigkeit, ist aber kein Recht auf Baubeginn. Dafür ist die vollständige Baugenehmigung notwendig.