Antrag auf Änderung des Bebauungsplans
Antrag an die Gemeinde auf Aufstellung oder Änderung eines Bebauungsplans für ein Grundstück. Kein Rechtsanspruch auf Aufstellung – Gemeinde entscheidet nach städtebaulichem Ermessen.
So gehen Sie vor
- 1
Schriftlichen Antrag ans Stadtplanungsamt stellen
Begründung und Lageplan beifügen.
- 2
Politischen Beschluss abwarten
Gemeinderat entscheidet über Aufstellung des B-Plans.
- 3
Beteiligungsverfahren
Öffentliche Auslegung; Einwendungen durch Anwohner möglich.
Benötigte Unterlagen
- LageplanPflicht
- Begründung des AnliegensPflicht
Zuständige Stelle
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Gebühren
Je nach Fall unterschiedlich
Bearbeitungszeit
ca. 24 Monate
Offiziell: max. ca. 12 Monate
Online-Antrag
Persönlich oder per Post
Häufige Fehler
- • Kosten des Verfahrens (Erschließung, Gutachten) unterschätzt
- • Kein Vorhabenträgervertrag abgeschlossen
Häufige Ablehnungsgründe
- • Widerspruch zu übergeordnetem Flächennutzungsplan
- • Kein städtebauliches Erfordernis
Das Wichtigste vor dem Antrag
Wer bekommt es?
Grundstückseigentümer oder Vorhabenträger, die eine Nutzung anstreben, die der aktuelle B-Plan nicht zulässt.
Einkommensgrenze
Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. ca. 24 Monate
Erfolgsquote
ca. 35.0 % (Schätzung)
Häufigste Fehler
- •Kosten des Verfahrens (Erschließung, Gutachten) unterschätzt
- •Kein Vorhabenträgervertrag abgeschlossen
Häufige Ablehnungsgründe
- •Widerspruch zu übergeordnetem Flächennutzungsplan
- •Kein städtebauliches Erfordernis
Alternativen
- Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
- Sozialberatung vor Antragstellung nutzen
Bei Ablehnung
Bescheid genau lesen: oft hilft Nachreichung oder Neuantrag statt Widerspruch.
Verwandte Leistungen
Fragen & Antworten
Habe ich einen Anspruch auf Änderung?▼
Nein, die Gemeinde entscheidet nach städtebaulichem Ermessen.