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Bauen & Wohnen

Antrag auf Änderung des Bebauungsplans

Antrag an die Gemeinde auf Aufstellung oder Änderung eines Bebauungsplans für ein Grundstück. Kein Rechtsanspruch auf Aufstellung – Gemeinde entscheidet nach städtebaulichem Ermessen.

Bearbeitung: ca. 24 Monate
Erfolgsquote: 35.0 %

So gehen Sie vor

  1. 1

    Schriftlichen Antrag ans Stadtplanungsamt stellen

    Begründung und Lageplan beifügen.

  2. 2

    Politischen Beschluss abwarten

    Gemeinderat entscheidet über Aufstellung des B-Plans.

  3. 3

    Beteiligungsverfahren

    Öffentliche Auslegung; Einwendungen durch Anwohner möglich.

Benötigte Unterlagen

  • LageplanPflicht
  • Begründung des AnliegensPflicht

Zuständige Stelle

Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →

Gebühren

Je nach Fall unterschiedlich

Bearbeitungszeit

ca. 24 Monate

Offiziell: max. ca. 12 Monate

Online-Antrag

Persönlich oder per Post

Häufige Fehler

  • Kosten des Verfahrens (Erschließung, Gutachten) unterschätzt
  • Kein Vorhabenträgervertrag abgeschlossen

Häufige Ablehnungsgründe

  • Widerspruch zu übergeordnetem Flächennutzungsplan
  • Kein städtebauliches Erfordernis

Das Wichtigste vor dem Antrag

Wer bekommt es?

Grundstückseigentümer oder Vorhabenträger, die eine Nutzung anstreben, die der aktuelle B-Plan nicht zulässt.

Einkommensgrenze

Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.

Bearbeitungszeit

Bundesweit: ca. ca. 24 Monate

Erfolgsquote

ca. 35.0 % (Schätzung)

Häufigste Fehler

  • Kosten des Verfahrens (Erschließung, Gutachten) unterschätzt
  • Kein Vorhabenträgervertrag abgeschlossen

Häufige Ablehnungsgründe

  • Widerspruch zu übergeordnetem Flächennutzungsplan
  • Kein städtebauliches Erfordernis

Alternativen

  • Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
  • Sozialberatung vor Antragstellung nutzen

Bei Ablehnung

Bescheid genau lesen: oft hilft Nachreichung oder Neuantrag statt Widerspruch.

Verwandte Leistungen

Fragen & Antworten

Habe ich einen Anspruch auf Änderung?

Nein, die Gemeinde entscheidet nach städtebaulichem Ermessen.

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