Bebauungsplan-Auskunft beantragen
Schriftliche Auskunft über die bauplanungsrechtliche Situation eines Grundstücks (Bebauungsplan, Nutzungsart, GRZ, GFZ) beim Stadtplanungsamt.
So gehen Sie vor
- 1
Anfrage beim Stadtplanungsamt
Mit Flurstücksnummer oder Adresse des Grundstücks.
- 2
Einsicht in Bebauungsplan und Flächennutzungsplan
Online über GIS-Portal oder schriftliche Auskunft.
- 3
Schriftliche Auskunft erhalten
Keine verbindliche Baugenehmigung, aber Grundlage für Planung.
Zuständige Stelle
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Gebühren
Je nach Fall unterschiedlich
Bearbeitungszeit
ca. 2 Wochen
Offiziell: max. ca. 3 Wochen
Online-Antrag
Online möglich – beim zuständigen Amt
Häufige Fehler
- • Flurstücksnummer statt Adresse angegeben (Verwechslungsgefahr)
- • Auskunft mit verbindlichem Bauvorbescheid verwechselt
Das Wichtigste vor dem Antrag
Wer bekommt es?
Grundstückseigentümer, Kaufinteressenten und Investoren, die die Bebaubarkeit eines Grundstücks prüfen möchten.
Einkommensgrenze
Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. ca. 2 Wochen
Erfolgsquote
ca. 99.0 % (Schätzung)
Häufigste Fehler
- •Flurstücksnummer statt Adresse angegeben (Verwechslungsgefahr)
- •Auskunft mit verbindlichem Bauvorbescheid verwechselt
Häufige Ablehnungsgründe
Alternativen
- Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
- Sozialberatung vor Antragstellung nutzen
Bei Ablehnung
Bescheid genau lesen: oft hilft Nachreichung oder Neuantrag statt Widerspruch.
Fragen & Antworten
Ist die Bebauungsplan-Auskunft rechtsverbindlich?▼
Nein, nur der Bauvorbescheid (§ 71 MBO) ist verbindlich. Die Auskunft gibt die aktuelle Planung wieder, aber Bebauungspläne können geändert werden.