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Gesundheit & Pflege

Wohnungsanpassung – Förderung durch Pflegekasse

Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen nach § 40 SGB XI (z. B. Treppenlift, ebenerdige Dusche, Türverbreiterung) – bis zu 4.000 € je Maßnahme.

Bearbeitung: ca. 1 Monate
Erfolgsquote: 78.0 %

So gehen Sie vor

  1. 1

    Antrag VOR Maßnahmenbeginn stellen

    Pflegekasse muss vor Beauftragung des Handwerkers zustimmen.

  2. 2

    Kostenvoranschläge einreichen

    Mind. zwei Angebote von Fachbetrieben vorlegen.

  3. 3

    Umbau durchführen und Rechnung einreichen

    Zuschuss wird nach Vorlage der Rechnung ausgezahlt.

Benötigte Unterlagen

  • PflegegradnachweisPflicht
  • Kostenvoranschläge (mind. 2)PflichtOft vergessen

Zuständige Stelle

Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →

Gebühren

Je nach Fall unterschiedlich

Bearbeitungszeit

ca. 1 Monate

Offiziell: max. ca. 4 Wochen

Online-Antrag

Persönlich oder per Post

Häufige Fehler

  • Maßnahme ohne vorherigen Antrag beauftragt (Ausschluss)
  • Nur eine Maßnahme beantragt – mehrere kombinierbar bis 4.000 €

Häufige Ablehnungsgründe

  • Maßnahme vor Antragstellung begonnen
  • Kein Pflegegrad anerkannt

Gegen eine Ablehnung können Sie in der Regel Widerspruch einlegen.

Das Wichtigste vor dem Antrag

Wer bekommt es?

Pflegebedürftige ab Pflegegrad 1 in der eigenen Häuslichkeit.

Einkommensgrenze

Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.

Bearbeitungszeit

Bundesweit: ca. ca. 1 Monate

Erfolgsquote

ca. 78.0 % (Schätzung)

Häufigste Fehler

  • Maßnahme ohne vorherigen Antrag beauftragt (Ausschluss)
  • Nur eine Maßnahme beantragt – mehrere kombinierbar bis 4.000 €

Häufige Ablehnungsgründe

  • Maßnahme vor Antragstellung begonnen
  • Kein Pflegegrad anerkannt

Alternativen

  • Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
  • Sozialberatung vor Antragstellung nutzen

Bei Ablehnung

Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.

Verwandte Leistungen

Fragen & Antworten

Wie viel zahlt die Pflegekasse?

Bis zu 4.000 € je Maßnahme; bei mehreren Pflegebedürftigen im Haushalt bis zu 16.000 €.

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