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Sozialleistungen

Beihilfeantrag stellen

Erstattung eines Teils der Krankheitskosten für Beamte, Richter und Versorgungsempfänger durch die Beihilfestelle.

Bearbeitung: ca. 3 Wochen
Online-Antrag möglichErfolgsquote: 95.0 %

So gehen Sie vor

  1. 1

    Belege sammeln

    Arzt-, Zahnarzt- und Apothekenrechnungen sowie Rezepte.

  2. 2

    Antrag bei der Beihilfestelle einreichen

    Online-Portal oder Papierantrag mit Belegen (als Kopie).

  3. 3

    Beihilfebescheid und Erstattung

    Bemessungssatz richtet sich nach Status (z. B. 50 % für Beamte, 70 % für Pensionäre).

Benötigte Unterlagen

  • Arzt-/ApothekenrechnungenPflicht

Zuständige Stelle

Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →

Gebühren

Je nach Fall unterschiedlich

Bearbeitungszeit

ca. 3 Wochen

Offiziell: max. ca. 1 Monate

Online-Antrag

Online möglich – beim zuständigen Amt

Häufige Fehler

  • Originalrechnungen statt Kopien eingereicht
  • Antragsfrist von einem Jahr versäumt

Häufige Ablehnungsgründe

  • Aufwendung nicht beihilfefähig
  • Antragsfrist (i. d. R. 1 Jahr nach Rechnungsdatum) abgelaufen

Gegen eine Ablehnung können Sie in der Regel Widerspruch einlegen.

Das Wichtigste vor dem Antrag

Wer bekommt es?

Beamte, Richter, Pensionäre und deren berücksichtigungsfähige Angehörige.

Einkommensgrenze

Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.

Bearbeitungszeit

Bundesweit: ca. ca. 3 Wochen

Erfolgsquote

ca. 95.0 % (Schätzung)

Häufigste Fehler

  • Originalrechnungen statt Kopien eingereicht
  • Antragsfrist von einem Jahr versäumt

Häufige Ablehnungsgründe

  • Aufwendung nicht beihilfefähig
  • Antragsfrist (i. d. R. 1 Jahr nach Rechnungsdatum) abgelaufen

Alternativen

  • Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
  • Sozialberatung vor Antragstellung nutzen

Bei Ablehnung

Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.

Fragen & Antworten

Bis wann müssen Belege eingereicht werden?

Die Antragsfrist beträgt in der Regel ein Jahr nach Ausstellungsdatum der Rechnung.

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