Beihilfeantrag stellen
Erstattung eines Teils der Krankheitskosten für Beamte, Richter und Versorgungsempfänger durch die Beihilfestelle.
So gehen Sie vor
- 1
Belege sammeln
Arzt-, Zahnarzt- und Apothekenrechnungen sowie Rezepte.
- 2
Antrag bei der Beihilfestelle einreichen
Online-Portal oder Papierantrag mit Belegen (als Kopie).
- 3
Beihilfebescheid und Erstattung
Bemessungssatz richtet sich nach Status (z. B. 50 % für Beamte, 70 % für Pensionäre).
Benötigte Unterlagen
- Arzt-/ApothekenrechnungenPflicht
Zuständige Stelle
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Gebühren
Je nach Fall unterschiedlich
Bearbeitungszeit
ca. 3 Wochen
Offiziell: max. ca. 1 Monate
Online-Antrag
Online möglich – beim zuständigen Amt
Häufige Fehler
- • Originalrechnungen statt Kopien eingereicht
- • Antragsfrist von einem Jahr versäumt
Häufige Ablehnungsgründe
- • Aufwendung nicht beihilfefähig
- • Antragsfrist (i. d. R. 1 Jahr nach Rechnungsdatum) abgelaufen
Gegen eine Ablehnung können Sie in der Regel Widerspruch einlegen.
Das Wichtigste vor dem Antrag
Wer bekommt es?
Beamte, Richter, Pensionäre und deren berücksichtigungsfähige Angehörige.
Einkommensgrenze
Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. ca. 3 Wochen
Erfolgsquote
ca. 95.0 % (Schätzung)
Häufigste Fehler
- •Originalrechnungen statt Kopien eingereicht
- •Antragsfrist von einem Jahr versäumt
Häufige Ablehnungsgründe
- •Aufwendung nicht beihilfefähig
- •Antragsfrist (i. d. R. 1 Jahr nach Rechnungsdatum) abgelaufen
Alternativen
- Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
- Sozialberatung vor Antragstellung nutzen
Bei Ablehnung
Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.
Fragen & Antworten
Bis wann müssen Belege eingereicht werden?▼
Die Antragsfrist beträgt in der Regel ein Jahr nach Ausstellungsdatum der Rechnung.