Beratungshilfe beantragen
Staatlicher Zuschuss zu den Kosten anwaltlicher Beratung außergerichtlich für Personen mit geringem Einkommen.
So gehen Sie vor
- 1
Berechtigungsschein beim Amtsgericht beantragen
Mit Erklärung über persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse.
- 2
Anwalt mit Berechtigungsschein aufsuchen
Eigenanteil von 15 € kann anfallen.
- 3
Beratung erhalten
Der Anwalt rechnet die Beratung mit der Staatskasse ab.
Benötigte Unterlagen
- Erklärung über persönliche und wirtschaftliche VerhältnissePflichtOft vergessen
- EinkommensnachweisePflicht
Zuständige Stelle
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Gebühren
Je nach Fall unterschiedlich
Bearbeitungszeit
ca. 1 Wochen
Offiziell: max. ca. 2 Wochen
Online-Antrag
Persönlich oder per Post
Häufige Fehler
- • Erklärung über persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse fehlt
- • Anwalt vor Erteilung des Berechtigungsscheins beauftragt
Häufige Ablehnungsgründe
- • Einkommen/Vermögen über den Freigrenzen
- • Mutwilligkeit (gleiches Anliegen wäre ohne Hilfe nicht verfolgt worden)
Gegen eine Ablehnung können Sie in der Regel Widerspruch einlegen.
Das Wichtigste vor dem Antrag
Wer bekommt es?
Personen, deren Einkommen und Vermögen die Grenzen der Prozesskostenhilfe nicht überschreiten und die sich keinen Anwalt leisten können.
Einkommensgrenze
Einzelpersonen: einzusetzendes Einkommen unter ca. 50 € monatlich; Vermögen über Schonbeträgen wird angerechnet.
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. ca. 1 Wochen
Erfolgsquote
ca. 85.0 % (Schätzung)
Häufigste Fehler
- •Erklärung über persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse fehlt
- •Anwalt vor Erteilung des Berechtigungsscheins beauftragt
Häufige Ablehnungsgründe
- •Einkommen/Vermögen über den Freigrenzen
- •Mutwilligkeit (gleiches Anliegen wäre ohne Hilfe nicht verfolgt worden)
Alternativen
- Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
- Sozialberatung vor Antragstellung nutzen
Bei Ablehnung
Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.
Verwandte Leistungen
Fragen & Antworten
Was kostet Beratungshilfe?▼
In der Regel fällt eine Eigenbeteiligung von 15 € an, die der Anwalt vor Ort einfordern kann.