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Recht & Justiz

Beratungshilfe beantragen

Staatlicher Zuschuss zu den Kosten anwaltlicher Beratung außergerichtlich für Personen mit geringem Einkommen.

Bearbeitung: ca. 1 Wochen
Erfolgsquote: 85.0 %

So gehen Sie vor

  1. 1

    Berechtigungsschein beim Amtsgericht beantragen

    Mit Erklärung über persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse.

  2. 2

    Anwalt mit Berechtigungsschein aufsuchen

    Eigenanteil von 15 € kann anfallen.

  3. 3

    Beratung erhalten

    Der Anwalt rechnet die Beratung mit der Staatskasse ab.

Benötigte Unterlagen

  • Erklärung über persönliche und wirtschaftliche VerhältnissePflichtOft vergessen
  • EinkommensnachweisePflicht

Zuständige Stelle

Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →

Gebühren

Je nach Fall unterschiedlich

Bearbeitungszeit

ca. 1 Wochen

Offiziell: max. ca. 2 Wochen

Online-Antrag

Persönlich oder per Post

Häufige Fehler

  • Erklärung über persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse fehlt
  • Anwalt vor Erteilung des Berechtigungsscheins beauftragt

Häufige Ablehnungsgründe

  • Einkommen/Vermögen über den Freigrenzen
  • Mutwilligkeit (gleiches Anliegen wäre ohne Hilfe nicht verfolgt worden)

Gegen eine Ablehnung können Sie in der Regel Widerspruch einlegen.

Das Wichtigste vor dem Antrag

Wer bekommt es?

Personen, deren Einkommen und Vermögen die Grenzen der Prozesskostenhilfe nicht überschreiten und die sich keinen Anwalt leisten können.

Einkommensgrenze

Einzelpersonen: einzusetzendes Einkommen unter ca. 50 € monatlich; Vermögen über Schonbeträgen wird angerechnet.

Bearbeitungszeit

Bundesweit: ca. ca. 1 Wochen

Erfolgsquote

ca. 85.0 % (Schätzung)

Häufigste Fehler

  • Erklärung über persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse fehlt
  • Anwalt vor Erteilung des Berechtigungsscheins beauftragt

Häufige Ablehnungsgründe

  • Einkommen/Vermögen über den Freigrenzen
  • Mutwilligkeit (gleiches Anliegen wäre ohne Hilfe nicht verfolgt worden)

Alternativen

  • Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
  • Sozialberatung vor Antragstellung nutzen

Bei Ablehnung

Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.

Verwandte Leistungen

Fragen & Antworten

Was kostet Beratungshilfe?

In der Regel fällt eine Eigenbeteiligung von 15 € an, die der Anwalt vor Ort einfordern kann.

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