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Gesundheit

Berufskrankheit anzeigen

Meldung einer Berufskrankheit durch den Arzt oder den Versicherten an die zuständige Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse.

Bearbeitung: ca. 1 Monate
Erfolgsquote: 40.0 %

So gehen Sie vor

  1. 1

    Berufskrankheit beim Arzt oder selbst anzeigen

    Berufskrankheitenanzeige an die zuständige BG oder Unfallkasse.

  2. 2

    Medizinische Begutachtung

    Berufsgenossenschaft beauftragt Gutachter zur Kausalitätsprüfung.

  3. 3

    Entscheidung über Anerkennung

    Bei Anerkennung: Heilbehandlung, Berufskrankheitsrente je nach Minderung der Erwerbsfähigkeit.

Zuständige Stelle

Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →

Gebühren

Je nach Fall unterschiedlich

Bearbeitungszeit

ca. 1 Monate

Offiziell: max. ca. 2 Monate

Online-Antrag

Persönlich oder per Post

Häufige Fehler

  • Anzeige nur durch Arzt abgewartet (Eigenanzeige möglich)
  • Berufliche Exposition nicht ausreichend dokumentiert

Häufige Ablehnungsgründe

  • Keine gesetzlich anerkannte Berufskrankheit nach BK-Liste
  • Kausalzusammenhang zwischen Tätigkeit und Erkrankung nicht nachgewiesen

Gegen eine Ablehnung können Sie in der Regel Widerspruch einlegen.

Das Wichtigste vor dem Antrag

Wer bekommt es?

Versicherte, bei denen der Verdacht einer Berufskrankheit (z. B. Lärmschwerhörigkeit, Asbestose) besteht.

Einkommensgrenze

Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.

Bearbeitungszeit

Bundesweit: ca. ca. 1 Monate

Erfolgsquote

ca. 40.0 % (Schätzung)

Häufigste Fehler

  • Anzeige nur durch Arzt abgewartet (Eigenanzeige möglich)
  • Berufliche Exposition nicht ausreichend dokumentiert

Häufige Ablehnungsgründe

  • Keine gesetzlich anerkannte Berufskrankheit nach BK-Liste
  • Kausalzusammenhang zwischen Tätigkeit und Erkrankung nicht nachgewiesen

Alternativen

  • Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
  • Sozialberatung vor Antragstellung nutzen

Bei Ablehnung

Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.

Fragen & Antworten

Wer kann eine Berufskrankheit anzeigen?

Ärzte sind zur Anzeige verpflichtet. Versicherte können die Erkrankung auch selbst anzeigen.

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